Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Angebot einer eigenständigen Fahrzeuggarantie ohne Erlaubnis ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 21. Oktober 2011
OLG Hamm, Urteil vom 15.09.2011, Az. I-4 U 217/10
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Händler für Gebrauchtwagen-Additive, der mit dem „Abschluss einer H-Cars Garantie, um unvorhersehbare Reparaturkosten abzudecken„ wirbt, dafür eine Erlaubnis nach dem Versicherungsvertragsgesetz benötigt. Es würde sich dabei um das Angebot einer eigenständigen Garantie handeln. Soweit die Beklagte sich gegenüber den Verkäufern/Garantiegebern lediglich verpflichte, die von diesen gemeldeten Schadensfälle aufzunehmen und die technische Abwicklung der Garantie vorzunehmen, sei die beanstandete Werbung jedenfalls irreführend, da sie den Eindruck einer eigenen Garantieverpflichtung vermittle. Zum Volltext der Entscheidung: