Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Garantie-Werbung ohne Angabe der Garantiebedingungen bei eBay ist weiterhin wettbewerbswidrig / Wie der BGH zur Garantiewerbung tatsächlich entschieden hatveröffentlicht am 14. Januar 2012
OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2011, Az. 4 U 98/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 477 BGBDas OLG Hamm hat die Werbung eines eBay-Händlers mit der „vollen Garantie“ für wettbewerbswidrig befunden, soweit die Garantiebedingungen nicht ausreichend dargelegt seien. Der BGH hatte zwar entschieden, dass die Garantiebedingungen von einem Onlinehändler nicht angegeben werden müssen, allerdings nur, wenn es sich dabei noch nicht um ein konkretes Angebot, sondern eine sog. invitatio ad offerendum handele, also eine (schriftliche) Aufforderung des Onlinehändlers an den interessierten Kunden, seinerseits gegenüber dem Händler ein Angebot abzugeben. Dieser Wettbewerbsverstoß stelle auch eine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG (früher: „Bagatelle“) dar, da § 477 BGB eine europarechtliche Verbraucherinformationspflicht zu Grunde liege. Zitat aus der Entscheidung des OLG Hamm:
(mehr …)