Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- VG Hamburg: Zu der Verjährung von GEZ-Gebühren / Rechtsanwaltskosten zur Abwehr verjährter GEZ-Gebühren sind erstattungsfähigveröffentlicht am 24. März 2010
VG Hamburg, Urteil vom 26.09.2005, Az. 16 K 5938/04
§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO; § 4 RGebStVDas VG Hamburg hat in diesem etwas älteren Urteil darauf hingewiesen, dass Gebührenforderungen der GEZ innerhalb von vier Jahren verjähren. Bedient sich der Gebührenpflichtige zur Abwehr einer verjährten Gebührenforderung der GEZ eines Rechtsanwalts, so können dessen Kosten der Gebührenstellerin auferlegt werden, wenn die Beauftragung des Anwalts notwendig war. Im vorliegenden Fall bejahte das Verwaltungsgericht die Notwendigkeit mit folgender Argumentation. (mehr …)