Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn ein Gericht überraschend und ohne vorherigen Hinweis eine bislang nicht erörterte Vorschrift seiner Entscheidung zu Grunde legtveröffentlicht am 7. August 2013
BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. VII ZR 63/11
§ 544 Abs. 7 ZPO; § 203 Satz 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Verletzung rechtlichen Gehörs und damit ein Revisionsgrund vorliegt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis eine Vorschrift zur Grundlage seiner Entscheidung macht, welche zuvor nicht erörtert wurde. Vorliegend war zwischen den Parteien in einer baurechtlichen Sache der Eintritt einer möglichen Verjährung streitig, welche auf Anwendung der Vorschrift § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B beruhen sollte. Das Berufungsgericht hatte jedoch überraschend § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B zu Grunde gelegt, ohne zuvor einen gerichtlichen Hinweis zur Stellungnahme zu erteilen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Kein rechtlicher Hinweis durch das Gericht, wenn eine Partei Glaubhaftmachung versäumtveröffentlicht am 21. Juni 2011
BPatG, Beschluss vom 10.11.2010, Az. 26 W (pat) 179/09
§ 43 Abs. 2 S. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass kein gerichtlicher Hinweis an eine Partei in einem Markenrechtsstreit erfolgt, welche es versäumt, die Benutzung ihrer Marke glaubhaft zu machen. Nach Erhebung einer Nichtbenutzungseinrede durch die Gegenpartei sei der Widersprechenden ausreichend Zeit geblieben, zur rechtserhaltenden Benutzung vorzutragen. Der Umfang der glaubhaft zu machenden Tatsachen im Falle einer wirksam erhobenen Nichtbenutzungseinrede sei in Literatur und Rechtsprechung umfassend dargestellt. Das Gericht dürfe grundsätzlich nicht auf Angriffs- und Verteidigungsmittel hinweisen, so weder auf die Möglichkeit zur Erhebung der Einrede noch auf das Erfordernis der Glaubhaftmachung von gegen die Nichtbenutzung sprechenden Tatsachen. Zum Volltext der Entscheidung: