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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Juni 2010

    LG Berlin, Urteil vom 30.03.2010, Az. 27 S 23/09
    §§ 823, analog 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; 22 f. KUG; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass für eine Veröffentlichung heimlich gefertigter Fotos (Paparazzi-Aufnahmen) und einem aus Gerüchten bestehenden Textbeitrag ein Streitwert in Höhe von 10.000 EUR gerechtfertigt ist. Inhaltlich ging es um die Spekulation, dass die Klägerin immer noch die „heimliche Geliebte“ eines Politikers und möglicherweise (erneut) von diesem schwanger sei. Bei der Bemessung des Streitwerts hat das Gericht die hohe Auflage der beklagten Zeitschrift sowie die Platzierung des Artikels als „Aufmacher“ auf der Titelseite berücksichtigt. Demzufolge hatte die Beklagte der Klägerin auch Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 EUR zu erstatten.

  • veröffentlicht am 26. Mai 2009

    LG München I , Urteil vom 28.04.2009 , Az. 3 O 3253/09
    §§ 823, 1004 BGB

    Das LG München I ist der Rechtsansicht, dass dem Einzelnen bei der Verbreitung von Gerüchten „ein geschützter Freiraum“ zusteht (vgl. Palandt, BGB, § 823 Rdnr. 106). Mit einer Email hatte sich der Antragsgegner an die Leiterin des Kulturzentrums der Israelitischen Kultusgemeinde gewendet und von ihm zugetragenen Gerüchten berichtet, wonach die Antragstellerin Gelder ihrer früheren Arbeitsstätte veruntreut habe. Dies sei ihm aus mehreren zuverlässigen Quellen in den letzten Wochen zugetragen worden. Die Email hatte der Antragsgegner zur Kenntnisnahme auch an weitere Personen aus dem von ihm in der Israelitischen Kultusgemeinde betreuten Kulturbereich versandt. (mehr …)

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