Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Peek & Cloppenburg (Hamburg) darf Peek & Cloppenburg (Düsseldorf) die Eintragung einer Marke „Peek & Cloppenburg“ untersagenveröffentlicht am 14. Oktober 2014
EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. C?325/13 P und C?326/13 P
Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009/EG; Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2008/95/EG; § 15 MarkenGDer EuGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Kennzeichenrechts von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung das Recht hat, die Benutzung einer jüngeren Marke zu untersagen. Im vorliegenden Fall hatte die Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Hamburg der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf untersagt, die Gemeinschaftsmarke „Peek & Cloppenburg“ eintragen zu lassen. Auch eine regional beschränkte Eintragung der Marke wurde abgelehnt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Verwechslungsgefahr durch Nutzung eines Firmenschlagwortesveröffentlicht am 8. November 2013
OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 U 139/12
§ 15 Abs. 4 S. 1, Abs. 2 MarkenG, § 5 Abs. 2 MarkenG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die widerrechtliche Nutzung eines Firmenschlagwortes, welches Kennzeichnungskraft besitzt, zur Verwechslungsgefahr führt und daher zu untersagen ist. Vorliegend war die streitige Kennzeichnung in der Warenüberschrift auf einer Internet-Handelsplattform verwendet worden. Nach Auffassung des Gerichts lag hierdurch eine Verletzung gemäß § 15 Abs. 2 MarkenG vor. Der Senat führte aus, dass durch die Verwendung einer mit dem kennzeichnungskäftigen Firmenschlagwort der Klägerin identischen Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr bei vorliegender Branchenidentität eine maßgebliche Verwechslungsgefahr begründet werde. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: „Hard Rock Cafe Heidelberg“ darf weiterbetrieben werden, wenn Artikel mit „Hard-Rock-Cafe-Logo“ dort nicht mehr verkauft werdenveröffentlicht am 16. August 2013
BGH, Urteil vom 15.08.2013, Az. I ZR 188/11
§ 15 Abs. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass das Heidelberger „Hard Rock Cafe“ unter dieser Firmierung weiterbetrieben werden darf, weil die Markeninhaberin nach Rücknahme eines (Unterlassungs-) Verfügungsantrags gegen das Heidelberger Restaurant Ende der 90er Jahre den Restaurantbetrieb unter obiger Bezeichnung geduldet habe. Allerdings dürften Merchandising-Artikel der Markeninhaberin dort nicht veräußert werden. Zur Pressemitteilung Nr. 136/2013 vom 15.08.2013: (mehr …)
- OLG Celle: Durch den Gebrauch eines Namens in Meta-Tags können Namensrechte verletzt werdenveröffentlicht am 26. Juni 2012
OLG Celle, Urteil vom 20.07.2006, Az. 13 U 65/06
§ 12 BGBDas OLG Celle hat bereits 2006 entschieden, dass durch die Benutzung eines fremden Namens in den so genannten Meta-Tags einer Website Namensrechte verletzt werden können. Zweck dieses Verhaltens sei es nicht, den streitgegenständlichen Namen zu nennen, sondern vorhersehbare Sucherfolge bei Anwendung von Suchmaschinen herbeizuführen. Solches Verhalten stelle den unbefugten Gebrauch eines Namens dar. Dadurch entstandene Abmahnkosten seien zu ersetzen. Zum Volltext der Entscheidung: