Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Braunschweig: Standbodenbeutel-Verpackung für das Getränk „Capri-Sonne“ genießt markenrechtlichen Schutzveröffentlicht am 13. Januar 2014
LG Braunschweig, Urteil vom 20.12.2013, Az. 22 O 1917/13
§ 14 MarkenG, § 15 MarkenGDas LG Braunschweig hat entschieden, dass die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH für das von ihr in Standbodenbeuteln vertriebene Getränk „Capri-Sonne“ markenrechtlichen Schutz genießt. Das Unternehmen verfügt insoweit über eine dreidimensionale Marke. Im Übrigen habe das Unternehmen durch die jahrelange Abfüllung des Fruchtsaftgetränks in den streitgegenständlichen Standbodenbeutel eine Sonderstellung und somit eine hervorgehobene Bekanntheit bei den Verbrauchern erlangt. Ebenso entschied zuvor das LG Hamburg (hier). Zur Pressemitteilung des Landgerichts: (mehr …)
- OVG Sachsen: Zu der Kennzeichnung von Farbstoffen in Lebensmitteln im Versandhandelveröffentlicht am 21. September 2011
OVG Sachsen, Beschluss vom 26.02.2008, Az. 3 BS 333/06
§ 9 ZZulVDas OVG Sachsen hat entschieden, dass bei Lebensmitteln in Fertigpackungen die angabpflichtigen Zusatzstoffe, wie z.B. Koffein, auch dann auf Angebotslisten im Versandhandel kenntlich zu machen sind, wenn sich auf den Fertigpackungen selbst ein vollständiges Zutatenverzeichnis befindet. Gleiches gelte im Übrigen für Aushänge in Lokalen, wenn diese als Speisekarten fungieren. Anderenfalls könne sich der Verbraucher nicht zeitig genug über die Inhaltsstoffe informieren. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zu der Untersagung von irreführender Lebensmittelwerbungveröffentlicht am 7. August 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2009, Az. 37 O 74/08
§§ §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG, Art. 8 Abs. 1 „Health Claims – Verordnung“ (HCVO)Das LG Düsseldorf hat in diesem Fall einem Lebensmittelhersteller untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Erfrischungsgetränk „Bionade“ anzugeben, dass dieses Getränk „viel Calcium und Magnesium“ enthalte und / oder „calciumreich“ sei und/oder dieses Getränk (mit Ausnahme des Produkts „Bionade aktiv“) enthalte Calcium und / oder Magnesium. Unberührt blieb die Möglichkeit der Angabe von Zutaten auf den Verpackungen der Produkte der Antragsgegnerin. (mehr …)