Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Wann ist man „einer der Marktführer und etabliertesten, leistungsfähigsten und umsatzstärksten Anbieter wissenschaftlicher Ghostwriterdienstleistungen im deutschsprachigen Raum“? / Die Aussagekraft von sog. „Klicks“ auf eine Internetseiteveröffentlicht am 27. März 2011
LG Berlin, Urteil vom 07.12.2010, Az. 103 O 144/10
§§ 3; 5; 8 UWGDas LG Berlin hatte über einen Fall zu entscheiden, in welcher ein Anbieter sich als „einer der Marktführer und etabliertesten, leistungsfähigsten und umsatzstärksten Anbieter wissenschaftlicher Ghostwriterdienstleistungen im deutschsprachigen Raum“ bezeichnet hatte. Die Kammer sah im konkreten Fall eine Irreführung. Dabei wies das LG Berlin darauf hin, dass die „Zahl der Klicks auf die Seite des Antragsgegners … nichts über dessen Umsatz und Leistungsstärke“ besage. Vgl. zum Ghostwriting-Themenkomplex auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2011, Az. I-20 U 116/10 und OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.09.2009, Az. 11 U 51/08. Zum Volltext der Entscheidung: