Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Gießen: Wenn Männer dafür zahlen müssen – Kostenpflicht nur für Männer bei Singlebörsen rechtmäßigveröffentlicht am 20. Oktober 2011
AG Gießen, Urteil vom 26.05.2011, Az. 47 C 12/11
§ 134 BGB; § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGGDas AG Gießen hat entschieden, dass es rechtmäßig ist, wenn Männer für die Nutzung eines Single-Portals ein Entgelt entrichten müssen, während die Teilnahme für Frauen kostenlos ist. Diese Regelung stelle nach Auffassung des Gerichts keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz dar, da die – tatsächlich gegebene – Ungleichbehandlung gerechtfertigt sei. Durch die kostenfreie Premium-Mitgliedschaft würden Frauen dazu gebracht, sich bei dem Single-Portal anzumelden. Dies sei gerade auch im Interesse der angemeldeten Männer, da sich bei einem kostenlosen Zugang mehr Frauen anmelden würden als bei einem kostenpflichtigen Angebot. Damit stünde den Männern eine größere Auswahl an potentiellen Partnern zur Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung: