Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Aachen: Auch LED-Lampen sind nach dem ElektroG kennzeichnungspflichtig / LED-Lampen sind keine Glühlampenveröffentlicht am 14. August 2012
LG Aachen, Urteil vom 05.06.2012, Az. 41 O 8/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ElektroG, § 7 ElektroG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Aachen hat entschieden, dass auch LED-Lampen dem ElektroG unterfallen und somit die entsprechenden Kennzeichnungspflichten auslösen. Eine LED-Lampe sei keine Glühlampe gemäß Anhang I Nr. 5 ElektroG. Entgegengesetzt entschieden hat das LG Hamburg im April 2012 (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Hamburg: LED-Lampen unterfallen nicht der Kennzeichnungspflicht nach dem ElektroGveröffentlicht am 21. April 2012
LG Hamburg, Urteil vom 13.04.2012, Az. 406 HKO 160/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 Abs. 1 ElektroG, § 7 ElektroG, Anhang I und II ElektroG
Das LG Hamburg hat entschieden, dass LED-Lampen nicht unter das ElektroG fallen und somit keine Kennzeichnungspflicht gemäß Anlage II zu § 7 ElektroG (durchgestrichene Mülltonne) bestehe. Die Kammer werte die Formulierung des Anhangs I Nr. 5 dahingehend, dass Glühlampen und Leuchten in Haushaltungen von dem Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen seien. Dies ergebe sich im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 1 Satz 3 ElektroG, wonach § 5 ElektroG auch für Glühlampen und Leuchten in Haushaltungen gelte. Dem Einwand, dass LED-Lampen nicht als „Glühlampen“ zu werten seien, da sie gerade keinen Glühfaden enthielten, folgte das LG Hamburg nicht. (mehr …)