IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Februar 2010

    Nach einer Mitteilung von gulli.com soll sich der durch aggressives Abmahnverhalten bekannt gewordene Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth in der vergangenen Nacht das Leben genommen haben. Zitat: „Um 01:15 Uhr schickte Günter Freiherr von Gravenreuth eine Abschiedsmail an all seine Kontakte. In seinem ‚letzten Gruß in die Runde‘ gab er bekannt, dass er sich nun mit einer scharfen Waffe umbringen würde. Die in der E-Mail genannten Motive für seinen Selbstmord sind sehr vielfältig aber alle privater Natur. Mittlerweile wurde uns die Tat von mehreren Seiten bestätigt.“ (JavaScript-Link: Nachricht). Diese Meldung ist bislang noch nicht „offiziell“ bestätigt worden. Wir hoffen, dass es sich nicht um einen pietätlosen Hoax handelt.

  • veröffentlicht am 9. Februar 2009

    Das KG Berlin hat am 02.02.2009 die Revision des Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth zurückgewiesen, berichtet die taz. Von Gravenreuth, der in der Vergangenheit insbesondere wegen zahlreicher Abmahnungen in der Internetgemeinde einen unrühmlichen Namen erworben hatte, war wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das LG Berlin hatte die Strafe damit gerechtfertigt, dass dem Angeklagten nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden könne. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: taz1). Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung des LG Berlin nicht nur, sondern entschied, dass der Anwalt sogar wegen vollendeten Betrugs schuldig sei. Dem Rechtsanwalt dürfte eine Haftstrafe nunmehr nicht mehr erspart bleiben. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: taz2).

  • veröffentlicht am 3. November 2008

    In den letzten Wochen haben Unbekannte Onlinehändlern bei eBay gefälschte E-Mails zukommen lassen, die jeweils eine Abmahnung wegen fehlenden Widerrufsrechts und Schadensersatzansprüche enthielten. In vielen Fällen sollte die Abmahnung von dem für sein Abmahnungswesen bekannten Kollegen RA Freiherr von Gravenreuth stammen (? Klicken Sie bitte für ein Beispiel auf diesen Link, über den Sie ein Abbild der E-Mail herunterladen: Fake-Abmahnung), der in diesem Falle aber nicht beteiligt sein dürfte, wenn man der Absendeadresse Glauben schenken darf. Die Empfänger sollten dazu veranlasst werden, einen Anhang der betreffenden E-Mail zu öffen (z.B. „mahnung.zip“), welcher einen Trojaner (Malware) enthielt, über den Vorgänge auf dem befallenen Computer des Opfers ausgeforscht werden (sog. „spoofing“). Diese E-Mails sind besonders gefährlich, da nach derzeitigem Rechtsstand Abmahnungen nicht an eine bestimmte Form gebunden sind und ohne weiteres auch per E-Mail ausgesprochen werden können, was einer Vielzahl von sensibilisierten Onlinehändlern auch bekannt ist. Diese Onlinehändler könnten gefährdet sein, den Anhang zu öffnen, um gerichtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Dem ist unter allen Umständen abzuraten. Im Zweifelsfall rät die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER dazu, die E-Mail nicht ohne weiteres zu ignorieren, sondern einen spezialisierten Rechtsanwalt für das Recht des Onlinehandels zu kontaktieren. Die Firma eBay warnt selbst seit geraumer Zeit vor solchen „Spoofing“-Attacken (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: eBay).

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