Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Koblenz: Vollmacht für ausländische Partei muss bei Prozess lückenlos in deutsche Sprache übersetzt seinveröffentlicht am 12. Januar 2010
OLG Koblenz, Urteil vom 14.05.2009, Az. 14 W 286/09
§ 184 GVGDas OLG Koblenz hat darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt, der eine ausländische Partei vor Gericht vertritt, seine Bevollmächtigung notfalls umfassend nachzuweisen hat. Dieser Nachweis habe stufenweise bis hin zur Klägerin selbst (BGH NJW-RR 2002, 933; Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 80 Rdnr. 8 ) gemäß § 184 GVG durch deutschsprachige Urkunden geführt werden müssen, insbesondere nachdem dies zuvor gerichtlich angemahnt worden sei. Die in italienisch gehaltenen Schriftstücke hätten nicht beachtet zu werden brauchen (Lückemann in Zöller, GVG, 27. Aufl., § 184 Rdnr. 4). (mehr …)