Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG München: Identifizierende Berichterstattung über Strafverfahren kann im Voraus untersagt werdenveröffentlicht am 1. Februar 2012
OLG München, Beschluss vom 11.01.2012, Az. 18 W 1752/11
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas OLG München hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung bezüglich einer identifizierenden Berichterstattung in einem Strafverfahren auch ergehen kann, bevor die Hauptverhandlung stattfindet, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine dann erfolgende identifizierende Berichterstattung vorliegt. Im entschiedenen Fall ergab sich die Erstbegehungsgefahr aus einem parallelen Fall, der einige Wochen zuvor stattfand und in dem die Beklagte auch identifizierend berichtet hatte. Im vorliegenden Fall war von einem identischen Vorgehen auszugehen, weshalb die Untersagung erfolgte. Zum Volltext der Entscheidung: