Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Nordrhein-Westfalen: Kosmetiker benötigt für bestimmte Behandlungen eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetzveröffentlicht am 11. September 2015
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2006, Az. 13 A 2495/03
§ 1 HPGDas OVG NRW hat entschieden, dass ein Kosmetiker für Behandlungen, welche als Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes (HPG) zu qualifizieren sind (hier: Faltenunterspritzung), eine Erlaubnis nach dem HPG benötigt. Solange eine solche Erlaubnis nicht vorliegt, kann die Durchführung und Bewerbung solcher Behandlungen untersagt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Reklamehafte Anpreisung von Zahnarzt-Leistungen auf einem Gutscheinportal ist unlauterveröffentlicht am 14. September 2012
LG Köln, Urteil vom 21.06.2012, Az. 31 O 767/11
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass die Gewährung von sehr hohen Rabatten auf zahnärztliche Leistungen (hier: Bleaching) auf dem Gutscheinportal Groupon wettbewerbswidrig ist. Hierin liege ein Verstoß gegen die Berufsordnung, auch wenn es sich bei einem Bleaching um eine Behandlung handele, die nicht zwingend von einem Zahnarzt durchgeführt werden müsse. Der Beklagte werbe jedoch gerade in seiner Eigenschaft als Zahnarzt. Der Schutz des Berufsbildes des Zahnarztes, der durch die Berufsordnung gewährleistet werden solle, werde gefährdet, wenn ein Zahnarzt Angebote abgebe, die derart niedrig seien, dass von einem kostendeckenden und gründlichen Arbeiten nicht mehr ausgegangen werden könne. Dadurch werde seine Tätigkeit in unzulässiger Weise kommerzialisiert. Der Verbraucher werde durch die Laufzeitbegrenzung und den extrem niedrigen Preis dazu gedrängt, den Vertrag abzuschließen, ohne sich ausreichend Gedanken über seinen Bedarf an der Leistung zu machen. Zum Volltext der Entscheidung: