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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Februar 2016

    VG Hannover, Urteil vom 18.02.2016, Az. 7 A 13293/15
    § 44 RStV, § 7 Abs. 7 S. 2 Nr. 3 RStV

    Das VG Hannover hat entschieden, dass die Bewerbung eines Keks-Schokoladen-Gebäcks im Rahmen der Sendung „Dschungelcamp“ 2014 eine unzulässige Produktplatzierung dargestellt hat. Zwar sei es erlaubt, in Unterhaltungssendungen Waren gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung zu präsentieren, dies dürfe aber nicht mittels einer zu starken Herausstellung des Produkts geschehen. Vorliegend sei das Einsetzen des Gebäcks als Belohnung für eine Prüfung und der dargestellte Jubel der Kandidaten noch im Rahmen des Erlaubten gewesen, die nachfolgenden Lobpreisungen der Kandidaten in Einzelinterviews hätten jedoch gegen das Übermaßverbot verstoßen. Zur Pressemitteilung vom 18.02.2016 hier.

  • veröffentlicht am 25. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.07.2014, Az. 6 U 133/13
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass in der Werbung für einen Telekommunikationstarif, der nur regional beschränkt verfügbar ist (nur in Ballungsräumen), ein deutlicher Hinweis darauf erfolgen muss. Es reiche nicht aus, eine Information in einem Fußnotentext zur Verfügung zu stellen, der einer Preisangabe zugeordnet ist und auch mit Hinweisen zur Preisgestaltung beginnt. Ohne weitere Hervorhebung sei die Beschränkung dann nicht hinreichend erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. August 2014

    OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 98/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 491 BGB, § 503 BGB, § 495 BGB a.F.; Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB a.F.

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Formular, in dem mehrere für sich genommen inhaltlich nicht zu beanstandende Widerrufsbelehrungen für verschiedene Vertragstypen enthalten sind, nicht unlauter ist, soweit der Verbraucher deutlich erkennen kann, welche Erklärung sich auf den von ihm abgeschlossenen Vertrag bezieht. Vorliegend genüge die Variante, die Widerrufsbelehrungen mit Kästchen zum Ankreuzen zu versehen und durch ein gesetztes Kreuz zu signalisieren, dass diese Widerrufsbelehrung gelten solle. Trotz des Umfangs des Formulars seien die einzelnen Belehrungen deutlich voneinander abgesetzt und durch die Ankreuztechnik klar zuzuordnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. August 2014

    BGH, Urteil vom 19.03.2014, Az. I ZR 185/12
    Nr. 10 des Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten auch vorliegen kann, wenn diese nicht in hervorgehobener Weise dargestellt wird. Eine solche Werbung setze lediglich voraus, dass der falsche Eindruck erweckt werde, dass der Unternehmer freiwillig besondere Rechte einräume. Werde dem angesprochenen Verbraucher jedoch gleichzeitig vermittelt, dass ihm die eingeräumten Rechte bereits gesetzlich zustehen, liege keine Irreführung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.05.2014, Az. 16 U 179/13
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die – nachweislich falsche – Zeitungsberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren wegen u.a. Hehlerei gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Diese löse Ansprüche des Klägers auf Richtigstellung und Schadensersatz aus, da die Beklagte sich in keiner Weise um eine Verifizierung vor der Berichterstattung bemüht habe und ihr daher eine schwere Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten anzulasten sei. Die Richtigstellung habe an gleicher Stelle wie die Erstmitteilung und dem drucktechnisch hervorgehobenen Wort „Richtigstellung“ zu erfolgen. Als Geldentschädigung sah das Gericht einen Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR als angemessen an. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 16.10.2013, Az. IV ZR 52/12
    § 8 Abs. 4 S. 1 und 4 VVG a.F.; § 2 Abs. 1 S. 2 und 4 HWiG; § 7 Abs. 2 S. 2 und 3 VerbrKrG

    Der BGH hat entschieden, dass der Widerruf eines Versicherungsvertrags grundsätzlich auch dann noch möglich ist, wenn dieser Vertrag zuvor gekündigt wurde – jedenfalls dann, wenn der Verbraucher bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Dann habe der Verbraucher sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerruf nicht ordnungsgemäß ausüben können. Vorliegend sei der Widerruf, der ca. 10 Jahre nach der Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer und erfolgter Auszahlung des Rückkaufswerts erklärt wurde, jedoch nicht mehr wirksam. Durch die beiderseitige vollständige Erbringung der Leistung sei das Widerrufsrecht erloschen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 01.02.2013, Az. 6 W 21/13
    § 5 Abs. 1 UWG, Anhang zu § 3 Abs. 3, Nr. 10 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Formulierung eines Reiseveranstalters „unsere Kunden gehen kein Risiko ein: Mit Ihrer Anzahlung garantiert ein Sicherungsschein Ihre Ansprüche“ in seinem Leistungskatalog keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Dies gelte jedenfalls dann, wenn diese Information im Vergleich zu anderen Informationen nicht in besonderer Weise hervorgehoben sei. Ein Hinweis auf gesetzlich verbriefte Rechte sei erlaubt, soweit diese nicht als Besonderheit dargestellt würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Jena, Urteil vom 10.10.2012, Az. 2 U 934/11
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Preisangabe unzulässig ist, wenn bei einem Ratenkauf die zu zahlende Monatsrate gegenüber dem Endpreis hervorgehoben dargestellt wird. Die blickfangmäßige Hervorhebung nur der Monatsrate widerspreche sowohl der Gestaltungspflicht nach § 6a PAngV wie auch der Pflicht nach § 1 Abs. 6 PAngV, den Endpreis in besonderer Weise kenntlich zu machen. Der Verbraucher werde auf diese Weise durch den niedrigsten Preisbestandteil angelockt, ohne dass ihm Vergleichsmöglichkeiten eröffnet wären. Des Weiteren stellte das Gericht klar, dass Angaben zur Energieeffizienz, die von der einschlägigen EU-Richtlinie nicht vorgesehen seien, ebenfalls eine Irreführung darstellen. Zum Volltext der Entscheidung:

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