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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 05.03.2012, Az. 6 U 189/10
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bezeichnung „Park Hotel“ (hier: „Park Hotel Stadt Freiburg“) irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn die Umgebung des Hotels keinen parkähnlichen Charakter sowie Ruhe und Naturnähe aufweise. Befinde sich das so bezeichnete Hotel in einem gewerblichen genutzten Umfeld zwischen Bahn und verkehrsstarker Verbindungsstraße, liege ein Wettbewerbsverstoß vor. Die Vorinstanz hatte unter der Bezeichnung „Park Hotel“ noch lediglich einen Hinweis auf eine gehobene Güte des so bezeichneten Hotels gesehen, nicht jedoch auf die Umgebung. Eine Verwechslungsgefahr mit dem „Parkhotel Post“ des Klägers auf Grund ähnlicher Namen verneinte das Gericht allerdings. Auf die Entscheidung wies die Wettbewerbszentrale (hier) hin.

  • veröffentlicht am 21. Mai 2012

    BGH, Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 204/10
    § 278 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Hotelier, der sich zur Unterlassung der Nutzung einer bestimmten Marke im Bereich Wellness verpflichtet hat, nicht dafür haftet, wenn eine selbständige Touristen-Information die veraltete Angabe versehentlich noch in einem Gastgeberverzeichnis verwendet. Die Touristen-Information sei keine Erfüllungsgehilfin des Hotelbetreibers. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das Aufnehmen und Überarbeiten von Informationen im Gastgeberverzeichnis unabhängig vom Willen des Hotelinhabers erfolge und die Touristeninformation sich auf Informationen stütze, die sie den im Anzeigenteil geschalteten Werbeanzeigen entnehmen könne. Darüber hinaus hatte der Hotelier die Änderung seiner Bezeichnung der Touristen-Information auch bekannt gegeben. Von einem eine Vertragsstrafe auslösenden Verschulden sei somit nicht auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. März 2012

    EuGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. C-162/10
    Art. 2 Buchst. b, d und g WPPT, Art. 15 WPPT, Erwägungsgründe 5, 7 und 16 der EU-RL 2006/115, Art. 7 EU-RL 2006/115, Art. 8 EU-RL 2006/115, Art. 10 EU-RL 2006/115

    Der EuGH hat entschieden, dass EU-Mitgliedsstaaten Hotelbetreiber nicht von der urheberrechtlichen Nutzervergütung an die Rechteinhaber bzw. die Verwertungsgesellschaften frei stellen können. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Hotels in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, ohne hierfür eine angemessene Vergütung an die Hersteller zu zahlen. Auf die Entscheidung hingewiesen hat Thomas Hugi Yar (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Januar 2012

    LG Berlin, Beschluss vom 05.01.2012, Az. 52 O 4/12
    § 5 UWG

    Die Wettbewerbszentrale weist auf einen Beschluss des LG Berlin hin, nach welchem die Werbung einer international tätigen Hotelkette in Deutschland mit Sternen, die nicht nach der deutschen Hotelklassifizierung vergeben wurden, wettbewerbswidrig ist. Die eigene Klassifizierung der Hotelkette mit „5*“ führe potentielle Gäste in die Irre, da diese eine objektive Einordnung einer unabhängigen Stelle (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) erwarteten. Das Gericht erklärte, dass die eigenen Vergabekriterien der Hotelkette nicht der Gütesicherung der Deutschen Hotelklassifizierung entsprächen und der Verbraucher deshalb der Gefahr der Irreführung unterliege, weil er auf Grund der Sterne bestimmte Anforderungen stelle.

  • veröffentlicht am 9. September 2011

    Die Wettbewerbszentrale teilt in einer Pressemitteilung vom 05.09.2011 mit, dass sie Gutscheinangebote auf der Plattform www.groupon.de für ärztliche Behandlungen (z.B. Botox-Unterspritzungen, Brustvergößerungen, Lasikoperationen oder Zahnreinigungenwegen) wegen Verstoßes gegen die ärztliche Gebührenordnung und unlauterer Befristung der Gutscheine abmahnt (hier). Ärztliche Tätigkeiten seien auf Grund der Gebührenordnung abzurechnen, die einen Gebührenrahmen bestimme, „innerhalb dessen der Arzt nach Ende der Behandlung und nach sachlich medizinischen Kriterien wie Zeitaufwand, Schwierigkeit der Behandlung usw. sein Honorar festlege.“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 25.08.2011, Az. 16 O 418/11 – nicht rechtskräftig –
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Berlin hat den Betreibern des Hotelbuchungsportals www.booking.com verboten, in der Bundesrepublik Deutschland Hotelbetriebe unter der Rubrik „Beliebtheit“ auf dem Buchungsportal in auf- bzw. absteigender Abfolge zu platzieren, soweit die bewerteten Hotels ihr jeweiliges Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal beeinflussen können. Das Anbieten dieser Manipulationsmöglichkeit allein wurde für wettbewerbswidrig erachtet.

  • veröffentlicht am 12. April 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2011, Az. 5 W 21/11
    §§ 12 Abs. 2 UWG; 920 Abs. 2, 936 ZPO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass einem Unterlassungsantrag im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht stattgegeben werden kann, wenn die Glaubhaftmachung der anspruchserheblichen Tatsachen unterbleibt. Die Antragstellerin hatte die Werbung eines Hotels per Werbebanner, auf dem ein Swimmingpool abgebildet war, moniert. Sie machte jedoch nicht glaubhaft, dass das Hotel über keinen Swimmingpool verfüge. Zwar gehe aus anderen Hotelbeschreibungen nicht hervor, dass ein Pool vorhanden sei, diese Beschreibungen würden jedoch auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Eine eigene Anschauung sei durch die Antragstellerin nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. März 2011

    LG Berlin, Urteil vom 22.02.2011, Az. 15 O 276/10
    §§ 3; 5 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Vermittlungsportal für vakante Hotelzimmer neben dem obligaten Hinweisen nach der Preisangabenverordnung auch auf Vermittlungsgebühren hinweisen muss, wenn diese bei einer Buchung des Zimmers über das betreffende Portal dem jeweiligen Nutzer in Rechnung gestellt werden. Hier wurde der Kunde (Nutzer) erst auf einer Unterseite in der Buchungszwangsführung auf den Umstand hingewiesen, dass eine derartige Provision anfalle. Dies erachtete die Kammer als unzureichend, da die Preisangaben dem Kunden bei der Entscheidung behilflich sein sollten, ob dieser sich überhaupt mit den Angebot näher befassen (und somit die einzelnen Buchungsschritte unternehmen) wolle oder nicht.

  • veröffentlicht am 7. Februar 2011

    LG München I, Beschluss vom 26.03.2010, Az. 33 O 5678/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 537 Abs. 1 S. 2 BGB

    Das LG München hat entschieden, dass Hotels bei Stornoregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersparte Aufwendungen zu Gunsten des Hotelgastes zu berücksichtigen haben. Die Wettbewerbszentrale war gegen entsprechende Klauseln namhafter Hotelketten wie Steigenberger, ACCOR, InterContinental u.a. vorgegangen. In den streitgegenständlichen Buchungsbedingungen war vorgesehen, dass bei erfolgender Stornierung keine Rückerstattung des vorausbezahlten Übernachtungspreises erfolgte. § 537 Abs. 1 S. 2 BGB bestimmt: „(1) Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.“ Aus der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale: „Der Hotelier soll durch die persönliche Verhinderung des Gastes keinen Vorteil genießen. Die ersparten Aufwendungen müssen daher angerechnet werden. Diese betragen nach Empfehlung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes für den Fall der Übernachtung mit und ohne Frühstück 10 % des vereinbarten Übernachtungspreises.

  • veröffentlicht am 4. Februar 2011

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.08.2010, Az. 2-6 S 19/09
    § 823 Abs. 1 BGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein Hotelinhaber nicht für illegales Filesharing seiner Gäste als Störer haftet, wenn er seinen Gästen einen Internet-Zugang über ein drahtloses, unstreitig sicherheitsaktiviertes und verschlüsseltes Netzwerk anbietet und diese zuvor auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweist. Eine auf eine solche Verletzung gerichtete Abmahnung des Rechteinhabers, wenn es sich für diesen erkennbar um einen Hotelbetrieb handelte, sei als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu bewerten, gegen welchen sich der Hotelinhaber verteidigen dürfe. Die Kosten für diese Verteidigung seien vom Abmahner zu ersetzen. Die Rechteinhaberin habe ohne die von ihr vorliegend zu erwartende Prüfung der Rechts- und insbesondere der Sachlage den Kläger abmahnen lassen. Sie hätte sich erst sichere Kenntnis von der tatsächlichen Lage verschaffen und im Zweifel eine Berechtigungsanfrage stellen können. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Andreas Pappert.

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