Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuGH: Billigparfums dürfen nicht mit offenem Vergleich zu Originalparfums vertrieben werdenveröffentlicht am 3. Juli 2009
EuGH, Urteil vom 18.06.2009, Az. C-487/07
Art. 5 Abs. 2 RL 89/104/EU, Art. 3 a Abs. 1 RL 84/450/EUDer EuGH hat entschieden, dass ein Hersteller von Billig-Parfums, die eine Imitation bekannter und teurer Original-Parfums darstellen, Händlern seine Parfums nicht mit Vergleichslisten überlassen dürfe, auf denen erklärt wird, welches Billig-Parfum im Einzelnen welches Original-Parfum imitiert. Weiterhin dürfe der Imitat-Hersteller seine Ware nicht in solchen Verpackungen vertreiben, die denen des Original-Herstellers zum Verwechseln ähnlich seien. In Hinblick auf den Umstand, dass die Vergleichslisten keine Verwechselungsgefahr darstellten führte der EuGH grundsätzlich aus:
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