Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Im Impressum fehlende Aufsichtsbehörde und Handelsregisternummer stellen keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 15. Januar 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.04.2007, Az. 3 W 64/07
§ 8 UWG a.F., § 11 UWG a.F., § 5 TMGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass nicht jeder Verstoß gegen die Impressumspflicht gemäß § 5 TMG auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. § 5 Abs. 1 TMG stelle zwar eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG a.F. dar. Die fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG) und der Handelsregisternummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG) stelle aber nur einen unerheblichen Wettbewerbsverstoß dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Arnsberg: Ein Hinweis, dass keine Gewähr für die Korrektheit eines Angebots übernommen wird, ist wettbewerbwidrigveröffentlicht am 27. November 2015
LG Arnsberg, Urteil vom 03.09.2015, Az. 8 O 63/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 444 BGB, § 475 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Hinweis im Impressum eines Onlineshops „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ wettbewerbswidrig ist. Es handele sich dabei um eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den gesetzlichen Vorschriften abweiche und daher unzulässig sei. Die „bereitgestellten Informationen“ könnten sich nämlich auch auf Garantieerklärungen oder Beschaffenheitsvereinbarungen beziehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Neuruppin: Keine „spürbare Beeinträchtigung“ des Wettbewerbs durch fehlende Register-Angaben im Impressumveröffentlicht am 27. Februar 2015
LG Neuruppin, Beschluss vom 09.12.2014, Az. 5 O 199/14
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas LG Neuruppin hat entschieden, dass fehlende Angaben zum Vereinsregister und zur Registernummer eines Vereins im Impressum keine „spürbare Beeinträchtigung“ im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG darstellen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Teure Mehrwertdienstnummer und E-Mail-Adresse im Impressum sind nicht ausreichendveröffentlicht am 30. Oktober 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.10.2014, Az. 6 U 219/13
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 4 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass es der Pflicht eines Onlinehändlers zur Verfügungstellung einer unmittelbaren und effizienten Kommunikation nicht genügt, wenn er neben einer E-Mail-Adresse lediglich eine teure Mehrwertdienstnummer (2,99 EUR für Gespräche aus dem Mobilfunknetz) im Impressum angibt. Durch den hohen Verbindungspreis könnten Kunden von einer telefonischen Kontaktaufnahme abgeschreckt werden, so dass eine Effizienz nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bochum: Widerrufsbelehrung muss Kontaktdaten – auch Telefonnummer, sofern vorhanden – enthaltenveröffentlicht am 16. Oktober 2014
LG Bochum, Urteil vom 06.08.2014, Az. 13 O 102/14
§ 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB, § 356 BGBDas LG Bochum hat entschieden, dass die Widerrufsbelehrung eines Unternehmers dessen vollständige Kontaktdaten enthalten muss. Vorliegend waren Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse nicht in der Widerrufsbelehrung, sondern nur im Impressum enthalten. Dies genüge den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach Auffassung des Gerichts nicht. Seien diese Kontaktmöglichkeiten vorhanden – was vorliegend ausweislich des Impressums der Fall gewesen sei – müssten sie auch in die Widerrufsbelehrung aufgenommen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Leipzig: Immobilienmakler muss bei Internetaktivität über eigene Gewerbeerlaubnis verfügenveröffentlicht am 10. September 2014
LG Leipzig, Endurteil vom 12.06.2014, Az. 05 O 848/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO, § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG, § 3 ZPO, § 5 ZPODas LG Leipzig hat entschieden, dass eine Immobilienmaklerin selbst über eine entsprechende Gewerbeerlaubnis verfügen muss und sich nicht an der Gewerbeerlaubnis eines Mitarbeiters bedienen darf. Auch habe die Immobilienmaklerin auf ihrer Website im Impressum die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde wie die Anschrift oder einen Link zur Homepage der Aufsichtsbehörde aufführen müssen, was nicht geschehen war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Mehrwertdienstenummer im Impressumveröffentlicht am 13. August 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.10.2013, Az. 2-03 O 445/12
Art. 5 Abs. 1c EGRL 31/2001; § 66d TKG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; § 4 Nr. 11 UWGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass die Angabe einer teuren Mehrwertdienstenummer im Impressum eines Onlinehändlers wettbewerbswidrig sein kann. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn darüber hinaus nur eine postalische und eine E-Mail-Adresse vorgehalten werde. Damit fehle es an einem effizienten Weg zur unmittelbaren Kommunikation. Ein solcher sei nur bei Angabe einer Telefonnummer zu üblichen Kosten oder bei Vorhaltung eines Direkt-Kontaktformulars gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Auch ein stillgelegter Onlineshop muss ein Impressum habenveröffentlicht am 11. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.07.2014, Az. 6 U 240/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass auch ein vorübergehend stillgelegter Onlineshop der Impressumspflicht unterliegt. Der Inhaber des Shops teilte auf seiner Internetseite mit, dass er zur Zeit keine Ware anbieten könne, aber an neuen Produkten arbeite. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass durch die Stilllegung die wettbewerbsrechtlichen Pflichten des Betreibers nicht entfielen und eine Wiederholungsgefahr für Verstöße anzunehmen sei. Eine solche könne nur durch eine endgültige und nicht mehr aufhebbare Einstellung des gesamten Online-Shops ausgeräumt werden. Vorliegend sei jedoch die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit angekündigt worden. Wann dies der Fall sein solle, sei unerheblich.
- LG Stuttgart: Die Darstellung des Nutzerimpressums bei XING entspricht nicht den rechtlichen Vorgabenveröffentlicht am 25. Juli 2014
LG Stuttgart, Urteil vom 27.06.2014, Az. 11 O 51/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 5 und 6 TMGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass die Darstellung des Impressums (für noch nicht bei XING eingeloggte Nutzer) nicht den rechtlichen Anforderungen genügt. Der entsprechende Link sei nicht „leicht erkennbar“. Zitat: (mehr …)
- LG Dortmund: Fehlendes Impressum eines Rechtsanwalts bei XING ist nicht immer ein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 15. Juli 2014
LG Dortmund, Urteil vom 14.05.2014, Az. 5 O 107/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 TMGDas LG Dortmund hat entschieden, dass kein Wettbewerbsverstoß gegenüber einem Konkurrenten vorliegt, wenn ein Rechtsanwalt auf der Plattform XING kein Impressum vorhält. Es liege dadurch keine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs vor. Dies sei vorliegend jedoch vornehmlich auf die Entfernung des Verfügungsklägers zum Beklagten (Stuttgart – Hamm) zurückzuführen. Zum Volltext der Entscheidung: