Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Saarbrücken: Vertraulichkeitsvermerk (Disclaimer) schützt nicht vor Veröffentlichung einer E-Mailveröffentlicht am 14. Oktober 2013
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012, Az. 5 U 5/12-2
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass allgemein kein genereller Anspruch besteht, es zu unterlassen, im Internet Inhalte von mittels Telefax oder Post übermittelten Briefen sowie Inhalte von E-Mails wörtlich wiederzugeben, soweit diese mit einem Vertraulichkeitsvermerk versendet wurden. Ein solches generelles Verbot der Veröffentlichung überschreite die Grenzen des Zulässigen und Notwendigen und sei daher unverhältnismäßig. Auch ein konkreter Unterlassungsanspruch wurde im vorliegenden Fall nach einer Interessenabwägung verneint. Der Disclaimer „Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail und die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar“ entfalte gegen den Empfänger keine rechtliche Wirkung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Bestell-Button im Internethandel muss korrekt beschriftet seinveröffentlicht am 8. Oktober 2013
LG Berlin, Urteil vom 17.07.2013, Az. 97 O 5/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312 g BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 EGBGB
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Bestell-Button, wie er im Onlinehandel häufig zu finden ist, gemäß der gesetzlichen Vorgabe mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden, deutlichen Formulierung zu versehen ist. Der Verbraucher müsse eindeutig erkennen können, dass er bei Betätigen des Buttons eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Dies sei bei einer Beschriftung mit „Anmelden“ oder wie hier vorliegend mit „Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: - AG München: Auch Bruchstücke eines Werks sind eigenständig geschützt / Filesharingveröffentlicht am 1. Oktober 2013
AG München, End-Urteil vom 03.04.2012, Az. 161 C 19021/11
§ 19a UrhG, § 97a Abs. 1 S.2 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDas AG München hat entschieden, dass nicht nur das urheberrechtliche Werk (hier: Hörbuch zur Harry Potter-Serie), sondern auch kleinste Teile davon urheberrechtlich geschützt sind. Demnach soll auch das Angebot von Bruchstücken eines Werks zum Download eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Sinn und Zweck des Leistungsschutzrechtes nach §§ 85, 19a UrhG sei es gerade, die Übernahme fremder Leistung generell zu unterbinden. Eine Übernahme fremder Leistung sei generell unzulässig, egal wie klein oder umfangreich der übernommene Teil sei. Insofern sei es für die Verwirklichung einer Urheberrechtsverletzung auch ausreichend, wenn lediglich (kleinste) Bruchstücke der streitgegenständlichen Tonträger angeboten worden seien. Der Filesharer hatte die einzelnen Bruchstücke als wertlosen Datenmüll abgetan. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Köln: Kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharing-Angelegenheitenveröffentlicht am 12. September 2013
AG Köln, Beschluss vom 01.08.2013, Az. 137 C 99/13
§ 12 ZPO, § 32 ZPODas AG Köln hat entschieden, dass es in der vorliegenden Filesharing-Angelegenheit nicht örtlich zuständig ist. Eine Zuständigkeit nach dem fliegenden Gerichtsstand lehnte das Gericht ab (vgl. hierzu auch AG Frankfurt a.M., (Hinweis-) Beschluss vom 13.06.2013, Az. 30 C 906/13 (25), hier; AG Bielefeld, (Hinweis-) Beschluss vom 27.8.2013, 42C 160/13, hier; AG Hamburg, Beschluss vom 28.6.2011, Az. 36 a C 369/10; AG Bochum, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 42 C 465/11; AG München, Beschluss vom 19.06.2013, Az. 172 C 9257/13; AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 02.08.2013, Az. 116 C 55/13). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Bielefeld: Kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharing-Angelegenheiten / RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHTveröffentlicht am 11. September 2013
AG Bielefeld, (Hinweis-) Beschluss vom 27.08.2013, 42 C 160/13
§ 32 ZPODas AG Bielefeld hat in einem Hinweisbeschluss seine örtliche Zuständigkeit nach dem fliegenden Gerichtsstand für eine Filesharing-Angelegenheit verneint (vgl. hierzu auch AG Frankfurt a.M., (Hinweis-) Beschluss vom 13.06.2013, Az. 30 C 906/13 (25), hier; AG Köln, Beschluss vom 01.08.2013, Az. 137 C 99/13, hier; AG Hamburg, Beschluss vom 28.6.2011, Az. 36 a C 369/10; AG Bochum, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 42 C 465/11; AG München, Beschluss vom 19.06.2013, Az. 172 C 9257/13; AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 02.08.2013, Az. 116 C 55/13). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Erweiterte Entlastungsmöglichkeit von Eltern, wenn volljährige Kinder illegales Filesharing betreibenveröffentlicht am 21. August 2013
OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2013, Az. 6 W 60/13
§ 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass Eltern von volljährigen Kindern, die nach Behauptung der Eltern für illegales Filesharing verantwortlich sind, nicht den konkreten, uhrzeitbezogenen Zugang ihrer Kinder zum Internet darlegen, sondern lediglich deren allgemeine Zugangsmöglichkeit behaupten müssen, um die eigene täterschaftliche Begehung zu erschüttern. Eine täterschaftliche Haftung der Eltern als „Haushaltsvorstand nach § 823 Abs. 1 BGB“, wie vom Landgericht Köln angenommen, wies der Senat zurück. Im vorliegenden Fall war über ein Prozesskostengesuch zu entscheiden, in welchem aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht sämtliche relevanten Rechtsfragen erörtert werden konnten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Hamburg: Streitwert für „normalen“ Filesharing-Fall beträgt 1.000 EURveröffentlicht am 20. August 2013
AG Hamburg, (Hinweis-) Beschluss vom 24.07.2013, Az. 31a C 109/13
§ 3 ZPO, § 97 a Abs.1 S. 2 UrhGDas AG Hamburg hat entschieden, dass der Streitwert für illegales Filesharing durch einen Verbraucher ohne gewerbliches Ausmaß lediglich 1.000 EUR beträgt. Interessant: Der Richter bezog sich bei seiner Ermessensentscheidung (§ 3 ZPO) bereits auf das noch nicht in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung (zur Abwehr kostenpflichtiger Filesharing-Abmahnungen) ist nicht rechtswidrigveröffentlicht am 7. August 2013
BGH, Urteil vom 28.02.2013, Az. I ZR 237/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB, § 677 BGB, § 826 BGBDer BGH hat entschieden, dass die Übersendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer kostenpflichtigen anwaltlichen Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoßes durch illegales Filesharing keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Nutzungsrechte für die Nutzung eines Jingles im TV erlauben nicht die Nutzung im Internetveröffentlicht am 6. August 2013
LG Köln, Urteil vom 31.07.2013, Az. 28 O 128/08
§ 97 Abs. 2 UrhG
Das LG Köln hat entschieden, dass der Erwerb von Nutzungsrechten für einen Jingle im TV nicht gleichzeitig eine Nutzung des Jingles im Internet mit umfasst. Für letztere Nutzung müsse Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie entrichtet werden. Allerdings handele es sich um eine Annexnutzung des streitgegenständlichen Jingles, da der Verbreitungsgrad der Internetwerbung auf den streitgegenständlichen Websites im Verhältnis zur TV-Werbung geringer sei. Ein Aufschlag zur vereinbarten Gebühr für die TV-Nutzung sei daher Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Frankfurt a.M.: Vermieter einer Ferienwohnung haftet nicht für illegales Filesharing seines Mietersveröffentlicht am 6. Juli 2013
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.06.2013, Az. 2-06 O 304/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 10 UrhG, § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UrhG, § 19a UrhGDas LG Frankfurt a.M. hat im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass der Vermieter einer Ferienwohnung nicht für illegales Filesharing seines Mieters haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)