Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hamburg: K&K Logistics muss Rechtsanwaltskosten des Abgemahnten übernehmen / Ed Hardyveröffentlicht am 1. Oktober 2009
LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2008, Az. 308 O 335/08
§ 823 BGBDas LG Hamburg hat „Clemens Kappler, handelnd unter K&K Logistics“ in einer Klage wegen Verstoßes gegen die Urheberrechte des Labels Ed Hardy zur Übernahme der gegnerischen Rechtsanwaltskosten verurteilt. Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass die Ed Hardy-Abmahnungen nicht ohne weiteres berechtigt sind und eine gedankenlose Unterwerfung häufig unnötig ist. Das Urteil erwirkt hat RA Torsten Becker. (mehr …)