Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Die Abgabe der Unterlassungserklärung bewirkt auch dann kein Anerkenntnis, wenn dem Antragssteller dadurch der Zeugenbeweis abgeschnitten wirdveröffentlicht am 20. Juli 2009
LG Berlin, Beschluss vom 24.04.2009, Az. 15 O 757/07
§ 12 UWGDas LG Berlin vertritt die Rechtsansicht, dass einer Unterlassungserklärung auch dann, wenn durch sie in einem Gerichtsverfahren nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung dem Unterlassungsgläubiger der Zeugenbeweis abgeschnitten sei, keine Wirkung eines Anerkenntnisses zukomme. (mehr …)
- OLG Hamm: Bezahlung von Rechnungen nach Preiserhöhung einer Dauerleistung stellt kein Einverständnis darveröffentlicht am 16. Juli 2009
OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2009, Az. 19 U 52/08
§§ 398, 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt., 818 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die anstandslose Zahlung auf Rechnungen nach einer Preiserhöhung des Vertragspartners nicht ohne weiteres als stillschweigende Einwilligung in die Preiserhöhung auszulegen sind. Bei den streitgegenständlichen Beträgen habe es sich in keinem Fall um den zwischen den Parteien vereinbarten Ausgangspreis gehandelt. Auch eine Einigung der Parteien auf Preiserhöhungen während der Dauer laufender Verträge habe nicht festgestellt werden können, und zwar unabhängig davon, ob Kunden die erhöhten Preise unter Vorbehalt oder vorbehaltlos gezahlt hätten. (mehr …)
- OLG Hamburg: Musikgruppe verliert nach ihrer Auflösung nicht die Markenrechte an ihrem Namenveröffentlicht am 15. Juli 2009
OLG Hamburg, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 5 W 39/09
§ 12 BGB, §§ 14, 15 MarkenGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die vorübergehende Auflösung einer Musikgruppe nicht dazu führt, dass deren Rechte an dem von der Musikgruppe verwendeten Namen erlöschen. Vorausgegangen war ein Streit über die Anmeldung einer Domain, welche mit dem Namen der Musikgruppe identisch war. Sowohl die Hamburger Kammer als auch der Senat vertreten die Rechtsauffassung, dass es für kommerziellen Verwertungsmöglichkeiten an den Werken der Gruppe nicht darauf ankomme, ob diese Musikgruppe noch weiter in ihrer Formation fortbestehe und ggf. neue Werke herausbringe. (mehr …)
- Wettbewerbszentrale mahnt die AGB-Klausel „Ohne Kontakt keine Abmahnung“ abveröffentlicht am 16. April 2009
DR. DAMM & PARTNER hatten bereits am 10.12.2008 berichtet, dass mehrere tausend eBay-Angebote die wertlose Klausel „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ enthielten (Link: Klausel). Nunmehr hat die Wettbewerbszentrale Büro München unter dem 23.03.2009 einen Onlinehändler abgemahnt (JavaScript-Link: Laube). Streitgegenständlich war folgende Erklärung: „Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden.Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.“ Die Münchener Wettbewerbszentrale beanstandet vorstehende Klausel, da sie § 12 Abs. 1 S. 1, S. 2 UWG widerspreche, welcher u.a. bei berechtigten Abmahnungen einen Ersatz der erforderlichen Aufwendungen vorsehe. Eine dem entgegenstehende Klausel verstieße gegen § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB. (mehr …)
- KG Berlin: Presseberichte dürfen grundsätzlich ungeprüft übernommen werden / „Laienprivileg“veröffentlicht am 18. Februar 2009
KG Berlin, Beschluss vom 29.01.2009, Az. 10 W 73/08
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 analog BGB, §§ 185 ff. StGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GGDas KG Berlin hat darauf hingewiesen, dass ein Laie Presseberichte nicht auf dessen Wahrheitsgehalt überprüfen müsse, und zwar unabhängig davon, ob er diese zur Grundlage einer eigenen Äußerung macht oder einen Artikel unkommentiert ins Internet stelle. Eine Haftung des Antragsgegners auf Unterlassung setze voraus, dass dieser Kenntnis von der Unwahrheit der streitgegenständlichen Äußerungen bzw. von der Tatsache habe. Davon konnte auf Seiten des Antragsgegners vor Erhalt der Abmahnung nicht ausgegangen werden. Dass dem Antragsgegner die Veröffentlichung einer Gegendarstellung nicht entgangen sein könne, sei eine „durch nichts belegte Vermutung“ des Antragstellers. Der Antragsgegner habe die streitgegenständlichen Äußerungen unverzüglich nach Erhalt der Abmahnung aus dem von ihm veröffentlichten Artikel entfernt. Dass er gleichzeitig die Aufforderung des Antragstellers zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und dessen Richtigstellungs- verlangen ins Internet gestellt habe, begründe ebenfalls keine Haftung des Antragsgegners, auch wenn diese die angegriffenen Äußerungen enthielten. Dies liege in der Natur der vom Antragsteller begehrten Richtigstellung, wobei es keinen Unterschied machen könne, ob diese – wie verlangt – als eigene Erklärung des Antragsgegners oder als Verlangen des Antragstellers veröffentlicht wurde. Der Senat folgte der Auffassung des Landgerichts, dass zugunsten des Antragsgegners das sog. Laienprivileg greife. Der Volltext der Entscheidung findet sich hier (? Bitte klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Gelsenkirchener Geschichten).
- Suchmaschine ixquick speichert keine IP-Adresseveröffentlicht am 29. Januar 2009
Während Google, Yahoo und Microsoft über die Dauer der Speicherung einer IP-Adresse ihres Nutzers debattieren (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Suchmaschinen), bietet der niederländische Anbieter der Suchmaschine Ixquick eine Suchanfrage ohne Speicherung der IP-Adresse an (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: ixquick). ixquick hatte am 14.07.2008 das erste Europäische Datenschutz-Gütesiegel erhalten und war damit nach eigenen Aussagen, „die erste und einzige offiziell nach EU-Datenschutzrecht geprüfte und zertifizierte Suchmaschine“. Zur Sucheingabemaske klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: ixquick in Deutschland).
- LG Bielefeld: Eine Drittunterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale räumt Wiederholungsgefahr nicht ausveröffentlicht am 4. Juli 2008
LG Bielefeld, Beschluss vom 18.04.2008, Az. 17 O 66/08
§§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, 3,4 Nr. 11 8 UWGDas Landgericht Bielefeld hatte sich mit verschiedenen „klassischen“ Wettbewerbsverstößen (z.B. fehlerhaftes Impressum und fehlende Widerrufsbelehrung) auseinanderzusetzen. Wie das LG Frankfurt in einer wenige Tage früheren Entscheidung (? Klicken Sie bitte auf diesen Link LG Frankfurt) hat das Landgericht Bielefeld es nicht für ausreichend erachtet, dass der Abgemahnte seine Unterlassungserklärung nicht, wie gefordert, gegenüber dem Abmahnenden abgab, sondern gegenüber der Wettbewerbszentrale. Ausschlag gebend war, dass es bei eBay (wo der Verstoß erfolgt war) „zu einer ungewöhnlich großen Vielzahl von Verstößen … nicht zuletzt veranlasst durch die Schwierigkeit der gesetzlichen Materie“ komme, und „andererseits … die Verstöße von vielen als nicht allzu gravierend eingestuft [würden], nicht zuletzt im Hinblick auf den oft geringen Umfang der wirtschaftlichen Betätigung der Ebay Anbieter“. Der Wettbewerbszentrale wurde damit im Ergebnis unterstellt, auf dem Massenmarkt eBay auf dem „rechten Auge“ blind zu sein.
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