IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 68/08
    §§ 19a; 97 UrhG; § 242 BGB

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechtes (hier: Urheberrecht) nicht nur für die konkrete Verletzungshandlung begehrt werden kann, sondern darüber hinaus auch auf Verletzungshandlungen, die einen anderen Schutzgegenstand betreffen, soweit die Auskunft nicht „uferlos“ begehrt wird, also für den Auskunftspflichtigen konkretisierbar ist, und die insoweit ausgedehnte Auskunft nicht zu einer unzulässigen Ausforschung des zur Auskunft Verpflichteten führt. Der Kläger hatte, nachdem von ihm angefertigte Fotos ohne seine Einwilligung von einem Dritten im Internet verwendet wurden, Auskunft begehrt, „in welchem Umfang Lichtbilder aus den im Jahr 2004 erstellten und von ihm zu bezeichnenden Gutachten von der Beklagten in gleicher Weise im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sind, wie die im Antrag zu 1 genannten Lichtbilder“. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 12.02.2010, Az. 6 U 127/09
    §§ 151, 339 BGB; 8, 12 UWG

    In dieser Entscheidung des OLG Köln äußert sich das Gericht zu den Voraussetzungen der Einbeziehung kerngleicher Verstöße in eine Unterlassungserklärung. Umfasse die Erklärung keine kerngleichen Verstöße, sei die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt. Allerdings könne die Erfassung auch konkludent geschehen. Im entschiedenen Fall lehnte das Gericht die Einbeziehung jedoch ab. Die streitige Unterlassungserklärung nahm zum einen nur auf den konkreten Verstoß Bezug, zum anderen wurden im Vorspann der Erklärung auch lediglich die Details der konkreten abgemahnten Verletzungshandlung wiederholt. Auch durch Auslegung könne nicht ermittelt werden, ob kerngleiche Verstöße erfasst sein sollten. Zudem habe die Beklagte auf die entsprechende Beanstandung des Klägers innerhalb der ihr gesetzten angemessen Frist nicht reagiert, so dass von einer konkludenten Einbeziehung kerngleicher Verstöße in die Unterwerfung nicht die Rede sein könne.

  • veröffentlicht am 8. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Jena, Beschluss vom 10.12.2003, Az. 2 W 658/03 § 97 UrhG

    Das OLG Jena hat im Ergebnis entschieden, dass die Kerngleichheit von urheberrechtlichen Verstößen in Bezug auf die unerlaubte Verwendung von Fotografien im Internet eng auszulegen sind. Hierzu führte der Senat aus, dass bei einem Verstoß eine Wiederholungsgefahr auch bezüglich abgewandelter, aber im Kern gleicher Handlungen anzunehmen sei (vgl. BGH GRUR 1998, 1039, 1050 – Fotovergrößerungen). Daher bestehe Wiederholungsgefahr in Hinblick auf eine unerlaubte Veröffentlichung und Verbreitung hinsichtlich aller acht vom Unterlassungsantrag umfassten Fotografien, die der Kläger von der Beklagten gefertigt habe und nicht nur hinsichtlich der drei Fotografien, die der Beklagte im Internet öffentlich zugänglich gemacht habe. Die Klägerin habe dem Beklagte im Zuge ihrer Bewerbung als Fotomodell nicht nur die letztlich zur Veröffentlichung ausgewählten Fotos übersandt. Zudem seien sämtliche Bilder Aktfotografien mit ähnlichem Inhalt und Charakter, so dass die Übernahme der Fotos Nr. 4, 7 und 8 auf die genannte Internetseite nur als Zufälligkeit habe gewertet werden müssen. (mehr …)

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