Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Bremen: Anschlusstermin „8-16 Uhr“ ist für Kunden eines Telefonanbieters nicht zumutbarveröffentlicht am 13. Oktober 2014
AG Bremen, Urteil vom 14.03.2013, Az. 9 C 481/12
§ 612 BGB, § 314BGB, § 626 BGB, § 628 BGBDas AG Bremen hat entschieden, dass der Kunde eines Telefonanbieters nicht in Annahmeverzug gerät und infolgedessen Verpflichtungen zu Zahlungen oder Schadensersatz bestehen, wenn ihm ein Anschlusstermin an einem Tag von „8-16 Uhr“ angeboten wurde, er diesen abgelehnt hat und seinerseits Vorschläge für einen passenden Termin unterbreitet hat. Ein Termin „8-16 Uhr“ sei generell nicht geeignet, einen Verzug zu begründen, da ein Arbeitnehmer in der Regel nicht einen ganzen Tag freinehmen könne, um auf den Techniker zu warten. Organisationsprobleme und Kooperationsunwilligkeit seien dem Kunden nicht zuzurechnen. Zitat:
- OLG Karlsruhe: Unzulässige Kooperation von Apotheke und Behandlungsgesellschaftveröffentlicht am 30. Juli 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013, Az. 4 U 254/12
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs.1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 S. 1 ApoGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Kooperation zwischen einem Apotheker und einer Gesellschaft, die in einer Klinik die Weiterbehandlung und Pflege von Patienten betreibt, unzulässig ist. Außer in Notfällen verstößt die vereinbarte Zusammenarbeit, auf Grund derer der Apotheker Rezepte, die für Patienten der Klinik ausgestellt und ihm von der Gesellschaft zugefaxt werden, entgegennimmt oder entgegennehmen lässt und anschließend die Arzneimittel gegen Aushändigung der Originalrezepte den Patienten überbringen lässt, gegen § 11 ApoG. Die Vorinstanz (hier) hatte dies noch anders beurteilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Kooperation zwischen Zahnarzt und Dentallabor mit Gewinnbeteiligungveröffentlicht am 12. September 2012
BGH, Urteil vom 23.02.2012, Az. I ZR 231/10
§ 134 BGB, § 139 BGB, § 242 Cd BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG; § 8 Abs. 5 MBO-ZÄ; NordrheinZÄBerufsODer BGH hat entschieden, dass eine vereinbarte Kooperation zwischen einem Zahnarzt und einem Dentallabor, in welcher sich der Zahnarzt gegen Gewinnbeteiligung dazu verpflichtet, das Labor mit allen bei seinen Patienten anfallenden Laborleistungen zu beauftragen, wegen unsachlicher Einflussnahme wettbewerbswidrig und damit nichtig ist. Für Ärzte und Zahnärzte müsse das Patienteninteresse immer an erster Stelle stehen, so dass im Verhältnis zum Dentallabor – bei dessen Bestehen auf Erfüllung der vertraglichen Pflichten – auch eine Berufung auf die Nichtigkeit der Vertragsklauseln zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Die Androhung einer Abmahnung erfolgt rechtsmissbräuchlich, wenn damit eine geschäftliche Kooperation erzwungen werden sollveröffentlicht am 11. Oktober 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2010, Az. 5 U 16/10
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn sie mit dem Angebot verbunden wird, dass die Abmahnung zurückgezogen werde, sobald man dauerhaft Produkte des abmahnenden Unternehmens beziehen würde. Die per E-Mail ausgesprochene Drohung lautete sinngemäß, dass man entwender eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt „mit entsprechenden Kosten, Rücknahme der Produkte aus dem Markt und viel Ärger in der Kundschaft“ aussprechen könne, wenn der Abgemahnte die Zusammenarbeit mit seinem derzeitigen Lieferanten nicht beenden und die Produkte des abmahnenden Unternehmkens vertreiben würde. Als der Abgemahnte sowohl die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch die Zusammenarbeit ablehnte, machte das drohende Unternehmen seine Ankündigung war und beantragte sogar eine einstweilige Verfügung. Der Senat hielt das Gesamtgebahren für unzulässig, da rechtsmissbräuchlich. (mehr …)
- LG Duisburg: Zur Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung „Zentrum“ und „Kooperation“ / Hier: „Fachanwaltszentrum“veröffentlicht am 22. Mai 2009
LG Duisburg, Urteil vom 17.12.2008, Az. 25 O 17/08
§§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas LG Duisburg hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass sich eine Bürogemeinschaft von drei Rechtsanwälten, bei denen nur zwei der Rechtsanwälte über einen Fachanwalt verfügen, nicht als ein „Fachanwaltszentrum“ bezeichnen darf. Auch hatten die Duisburger Richter zu entscheiden, wann die Werbung mit einer „Kooperation“ irreführend sei. (mehr …)