Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Frankfurt a.M.: Bei unberechtigtem Mahnschreiben Anspruch auf Unterlassungveröffentlicht am 3. November 2008
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.10.2008, Az.: 380 C 1732/08 (14)
§§ 823 Abs. 1 BGB, 263 Abs. 2 StGBDas AG Frankfurt a.M. vertritt die Rechtsansicht, dass gegen ein Inkassounternehmen, das Mahnschreiben nicht-existenter Kunden über nicht-existente Forderungen versendet, Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können. Nach Ansicht des Amtsgerichts dienten die fraglichen Mahnschreiben dem Inkassounternehmen allein dazu, „den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen“.
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