Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Nordrhein-Westfalen: Kosmetiker benötigt für bestimmte Behandlungen eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetzveröffentlicht am 11. September 2015
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2006, Az. 13 A 2495/03
§ 1 HPGDas OVG NRW hat entschieden, dass ein Kosmetiker für Behandlungen, welche als Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes (HPG) zu qualifizieren sind (hier: Faltenunterspritzung), eine Erlaubnis nach dem HPG benötigt. Solange eine solche Erlaubnis nicht vorliegt, kann die Durchführung und Bewerbung solcher Behandlungen untersagt werden. Zum Volltext der Entscheidung: