Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Die Werbung mit einem nicht vorhandenen Standort ist unzulässigveröffentlicht am 6. August 2015
OLG Celle, Urteil vom 07.07.2015, Az. 13 W 35/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass es irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Betrieb mit einem weiteren Standort wirbt, der tatsächlich nicht betrieben wird. Diese Täuschung sei auch geschäftlich relevant, da der Verkehr bei Treffen einer Entscheidung auch Wert auf Ortsnähe (z.B. bei Handwerksbetrieben wegen Anfahrtskosten) und Betriebsgröße lege. Zum Volltext der Entscheidung:
- BAG: Die heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers wegen des Verdachts der Untreue ist nur als „ultima ratio“ zulässigveröffentlicht am 23. Juni 2014
BAG, Urteil vom 21.11.2013, Az. 2 AZR 797/11
§ 626 BGBDas BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer Straftat zum Nachteil des Unternehmens nur dann per heimlicher Videoaufnahmen überwachen lassen darf, wenn weniger einschneidende Ermittlungsmaßnahmen nicht gegeben sind. Der Arbeitgeber muss jedoch darlegen, weshalb andere Ermittlungsmaßnahmen nicht den gleichen gewünschten Erfolg gehabt hätten, was im vorliegenden Fall versäumt wurde. Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine Verdachtskündigung auch als ordentliche Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt ist, wenn Tatsachen vorliegen, die zugleich eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- HessLAG: Einem Mitarbeiter, der Daten an seinem Arbeitsplatz löscht, kann fristlos gekündigt werdenveröffentlicht am 20. März 2014
Hess. LAG, Urteil vom 05.08.2013, Az. 7 Sa 1060/10
§ 626 Abs. 1 BGBDas Hess.LAG hat entschieden, dass einem Mitarbeiter, der in Ansehung einer Arbeitsvertragsaufhebung E-Mails, Kontakte, Aufgaben und Termine löscht, fristlos gekündigt werden kann. Für eine ordentliche Kündigung bestehe kein Raum mehr, da durch die Löschung – die erkennbar dem Willen des Arbeitgebers widersprochen habe – das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört worden sei. Zur Pressemitteilung 1/14 des Hessischen Landesarbeitsgerichts: (mehr …)
- LG Köln: Aus dem Unternehmen bereits ausgeschiedener Mitarbeiter haftet für Markenverstöße des Unternehmens, wenn diese unter einer noch auf ihn registrierten Domain erfolgenveröffentlicht am 23. Dezember 2013
LG Köln, Urteil vom 24.10.2013, Az. 31 O 212/13
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG, § 25 Abs. 2 MarkenG, § 26 MarkenG, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S. 1 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass der bereits ausgeschiedene Mitarbeiter eines Unternehmens, der eine Domain für das Unternehmen unter seinem Namen registriert hat, für Markenverletzungen, die unter der fraglichen Domain begangen werden, haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LAG Mainz: Werbefilme eines Unternehmens dürfen auch nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern weiter verwendet werdenveröffentlicht am 19. Dezember 2013
LAG Mainz, Urteil vom 08.05.2013, Az. 8 Sa 36/13
§ 823 Abs. 1 u. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LAG Mainz hat entschieden, dass ein Mitarbeiter eines Unternehmens nach seinem Ausscheiden keinen Anspruch darauf hat, dass Werbefilme, in denen er zu sehen ist, nicht weiterhin veröffentlicht werden. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Mitarbeiter während seiner Unternehmenszugehörigkeit seine Einwilligung für Filmaufnahmen wirksam erteilt hat und seine Persönlichkeit in besagtem Film nicht im Vordergrund stehe. Vorliegend sei der Kläger als Monteur in dem ca. 5-minütigen Unternehmensfilm lediglich in zwei kurzen Sequenzen von 2 bis 3 Sekunden zu sehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Händler haftet auch für private Facebook-Werbung seines Mitarbeitersveröffentlicht am 7. November 2013
LG Freiburg, Urteil vom 04.11.2013, Az. 12 O 83/13
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S 2 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 2 UWG, § 1 Pkw-EnVKV i.V.m. RL 1999/94/EG, § 5 TMGDas LG Freiburg hat in diesem Urteil (über die vorausgegangene einstweilige Verfügung hatten wir – ohne Entscheidungsgründe im Volltext – hier berichtet) entschieden, dass ein Pkw-Händler auch für wettbewerbswidrige Werbung seiner Mitarbeiter (Verkaufsangestellter) haftet. Der Verkäufer des Autohauses hatte auf seiner privaten Facebookseite mehrere Pkw seines Arbeitgebers unter Angabe seiner dienstlichen Telefonnummer beworben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 13. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.07.2013, Az. 6 U 87/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Vorliegend wechselte ein Handelsvertreter ohne fristgemäße Kündigung zu einem neuen Geschäftsherrn. Da der neue Geschäftsherr den Vertreter zu diesem Schritt jedoch nicht verleitet hat, sondern lediglich davon profitierte, liege kein Fall des § 4 Nr. 10 UWG (gezieltes Behindern von Mitbewerbern) vor. Das Abwerben fremder Mitarbeiter sei auch grundsätzlich erlaubt, soweit keine unlauteren Mittel eingesetzt würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Händler haftet für wettbewerbswidrige Werbung seines Mitarbeiters auch bei Unkenntnisveröffentlicht am 19. August 2013
LG Freiburg, Beschluss vom 31.07.2013, Az. 12 O 83/13 – nicht rechtskräftig
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 2 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass ein Pkw-Händler auf für wettbewerbswidrige Werbung seiner Mitarbeiter (Verkaufsangestellter) haftet. Der Mitarbeitet hatte eine Werbung bei Facebook geschaltet und dabei gegen die Regelungen der Pkw-EnVKV verstoßen, eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung vorgehalten und die Motorleistung des beworbenen Pkw nicht (auch) in „kW“ angeben. Der Händler hatte eingewandt, er habe von der Schaltung der Anzeige keine Kenntnis gehabt. Von § 8 Abs. 2 UWG hatten offensichtlich weder er noch sein Rechtsanwalt Kenntnis. Der Unterlassungsanspruch setzt im Vergleich zum Schadensersatzanspruch im Übrigen kein Verschulden voraus. Die weitere Entgegnung, bei dem Hinweis des Mitarbeiters handele es sich nicht um Werbung, also keine geschäftliche Handlung, überging der Händler, dass der konkrete Inhalt des „Hinweises“, in welchem ein bestimmtes Fahrzeug abgebildet und benannt und mit Motorleistung sowie Verkaufspreis angegeben war, als „absatzfördernd“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG bewertet werden konnte.
- LG Düsseldorf: (Geringer) Schadensersatzanspruch wegen Namensnennung im Impressum einer Zeitschrift als „Mitarbeiter“veröffentlicht am 29. Mai 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2013, Az. 2a O 235/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 12 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Nennung einer Person im Impressum einer Zeitschrift als Mitarbeiter über mehrere Jahre einen Schadensersatzanspruch des Genannten auslöst, wenn dieser einer solchen Veröffentlichung nicht zugestimmt hat und faktisch auch kein Mitarbeiter ist. Es entstehe durch diese Nennung eine Zuordnungsverwirrung, die das Namensrecht des Genannten verletze. Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr stehe dem Genannten zu, allerdings lediglich in Höhe von 10,00 EUR pro Monat. Einen höheren Anspruch habe der Kläger nicht darlegen können, insbesondere nicht die von ihm geforderten 166,00 EUR pro Monat. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Duisburg: Mitarbeiter einer Ärzte-Bewertungsplattform hat kein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich der Identität des Urhebers einer kritischen Bewertungveröffentlicht am 15. Februar 2013
LG Duisburg, Beschluss vom 06.11.2012, Az. 32 Qs-245 UJs 89/11-49/12
§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO, § 70 Abs. 1 S.2 StPODas LG Duisburg hat entschieden, dass der Mitarbeiter einer Ärzte-Bewertungsplattform hinsichtlich der Identität des Urhebers einer kritischen Bewertung kein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Die Bewertung sei insbesondere kein redaktioneller Teil des Informationsdienstes. Ein Vergleich mit einem Leserbrief sei nicht statthaft, da Leserbriefe immer nur nach redaktioneller Prüfung veröffentlicht würden. Entscheidend sei, dass eine Informationsverarbeitung durch den jeweiligen Pressedienst erfolge und sich die Tätigkeit bis zur Veröffentlichung nicht in der bloßen Einstellung eines fremden Textes erschöpfe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)