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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Juli 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.06.2015, Az. 6 U 26/15
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Werbeslogan eines Mobilfunkanbieters „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ nicht irreführend ist. Der Verbraucher gehe bei dem in humorvollem Zusammenhang geäußerten Satz nicht davon aus, dass eine vollständige, lückenlose Netzabdeckung geboten werde. Es genüge daher, wenn seitens des Anbieters die zum Zeitpunkt der Werbung technisch höchstmögliche Verbindungsdichte zur Verfügung gestellt werde, was vorliegend der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bonn, Urteil vom 18.12.2014, Az. 12 O 24/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Bonn hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Werbeaussage „Beste Netzqualität“ seitens eines Telekommunikationsanbieters irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn nicht tatsächlich das qualitativ beste Netz angeboten werde. Vorliegend habe das beworbene Mobilfunknetz in Tests von Fachzeitschriften jedoch schlechter abgeschnitten als zwei andere Netze, so dass das Gericht zur Unterlassung der Aussage verurteilte.

  • veröffentlicht am 18. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.09.2014, Az. 6 U 111/14
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Werbeslogan in einem Fernsehspot „Immer Netz hat der Netzer“ für einen Mobilfunktarif nicht irreführend ist. Der Verbraucher ziehe daraus nicht die Schlussfolgerung, dass eine lückenlose Netzabdeckung gewährleistet sei. Werde seitens des Werbenden die bestmögliche Verbindungsqualität zur Verfügung gestellt, genüge dies. Der Verbraucher wisse, dass eine hundertprozentig ungestörte Verbindungsqualität nicht erreichbar sei und interpretiere die Werbung entsprechend. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Oktober 2014

    LG Kiel, Urteil vom 19.09.2013, Az. 14 O 91/13
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5a UWG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass die Werbung eines Mobilfunkanbieters für eine „SMS-Flat“, die auf 3.000 SMS pro Monat beschränkt war, zulässig ist. Vorliegend sei in der Onlinewerbung bei der erwähnten SMS-Flat eine hochgestellte „1“ angefügt gewesen sowie der Hinweis „Mehr Informationen findest Du hier“. Über einen dahinter stehenden Link sei der Anwender zu einer Unterseite gelangt, auf welcher der Hinweis auf 3.000 kostenfreie SMS enthalten gewesen sei. Dies genüge nach Ansicht des Gerichts, um ein Irreführung auszuschließen, zumal auf Grund der sehr hohen Menge an SMS, die im Regelfall nicht erreicht werde, die Relevanz der Information nur gering sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. August 2014

    LG Kiel, Teilurteil vom 14.05.2014, Az. 4 O 95/13
    §§ 307 ff BGB

    Das LG Kiel hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters „… Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben. Die Höhe des Pfandes richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Das Pfand wird dem Kunden mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an Talkline zurücksendet…“ unzulässig ist. Durch die Klausel würden Kunden unangemessen benachteiligt, da kein echtes Interesse des Anbieters am Rückerhalt der Karten bestehe. Diese würden ohnehin vernichtet. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. März 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.01.2014, Az. 1 U 98/13 – nicht rechtskräftig
    § 1 UKlaG, § 3 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB

    Das OLG Frankfurt hat eine Entscheidung des Landgerichts (hier) bestätigt, nach welcher AGB-Bestimmungen unzulässig sind, die festlegen, dass ein Prepaid-Mobilfunkvertrag einen negativen Saldo aufweisen kann und der Kunde diesen auszugleichen hat. Solche Klauseln seien überraschend, da der Kunde andere Erwartungen an einen Vertrag mit der Bezeichnung „Prepaid“ hege. Die Beurteilung dieser Frage ist nunmehr beim Bundesgerichtshof anhängig. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. August 2013

    VG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 21 K 2589/12 – nicht rechtskräftig
    § 10 Abs. 3 FTEG, § 14 Abs. 1 FTEG, § 15 Abs. 1 FTEG, § 14 Abs. 3 EMVG

    Das VG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb von sog. Mobilfunkrepeatern, die Mobilfunksignale empfangen, verstärken und weitergeben können, gegen das Nutzungsrecht der Netzbetreiber verstößt und somit rechtswidrig ist. Außerdem fehle der Nutzerhinweis auf der Verpackung und dem Gehäuse des Geräts, dass die Mobilfunknetzbetreiber im Bundesgebiet die exklusiven Nutzungsrechte auf den von dem Mobilfunkrepeater genutzten Sendefrequenzen haben und daher für den Betrieb des Geräts die Zustimmung des jeweiligen Mobilfunknetzbetreibers erforderlich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juli 2013

    OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2013, Az. 6 U 266/12
    § 5 UWG, § 5a UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung eines Mobilfunkunternehmens, der „Netzbetreiber mit den zufriedensten Kunden“ zu sein, irreführend ist, wenn gegenüber den Adressaten nicht kommuniziert wird, dass Angebote von Providern in der zu Grunde gelegten Umfrage nicht berücksichtigt wurden. Der Verbraucher differenziere nicht zwischen Netzbetreibern und Providern und gehe ohne Erläuterung bei der angegriffenen Werbung davon aus, dass sich der Vergleich auf alle Mobilfunkanbieter beziehe. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass bei einer TV-Werbung die Einblendung des Testinstituts für 2 Sekunden ohne weiterführende Hinweise, wie die Untersuchung und Ergebnisse des Tests zu finden seien, nicht ausreiche. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. April 2013

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 2-24 O 231/12 – nicht rechtskräftig
    § 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter dafür Sorge zu tragen hat, dass Prepaid-Verträge nicht in einen Negativsaldo rutschen und dementsprechend Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Kunde diesen Negativsaldo unverzüglich auszugleichen hat, unwirksam sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2012, Az. 6 O 518/10
    § 4 TNV

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Mobilfunkkunde keinen Anspruch auf (Rück-)Erteilung einer Rufnummer hat, die er zuvor durch unzulässigen Rufnummernhandel erworben hat. Der Kläger hatte eine so genannte „VIP-Nummer“ bei eBay erworben und zunächst auch nutzen können. Durch eine fingierte Transaktion eines Mitarbeiters des Mobilfunkanbieters sei ihm diese jedoch wieder entzogen worden. Eine erneute Zuweisung sei jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht möglich, da der Erwerb über eBay bereits unzulässig gewesen sei. Rufnummern dürften gemäß der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV) nicht zwischen Teilnehmern gehandelt werden, so dass auch kein Anspruch des Erwerbers auf diese Rufnummer geltend gemacht werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
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