Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Doppelschöpfung im Urheberrechtveröffentlicht am 28. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2015, Az. 11 U 56/15
§ 4 UrhG, § 121 Abs. 1 S. 1 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Annahme einer Doppelschöpfung (= zwei Urheber gestalten unabhängig voneinander ein identisches oder sehr ähnliches Werk) in einem Bereich des Urheberrechts, der nahe der Schutzlosigkeit liegt, durchaus wahrscheinlich sein kann. Vorliegend stritten sich die Parteien um ein Tapetenmuster, welches aus echten, verklebten Fasanenfedern bestand. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass die Beklagte das Muster von ihr übernommen habe, weil es keine Anzeichen gab, dass es ihr bekannt gewesen sei. Bei gebräuchlichen Motiven liege deshalb die Annahme einer Doppelschöpfung nahe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Die kostenlose Abgabe von Arzneimittelmustern an Apotheker ist unzulässigveröffentlicht am 18. Juni 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 3 U 16/13
§ 47 Abs. 3 AMG; § 11 Nr. 14 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die kostenlose Abgabe von Arzneimittelmustern durch ein pharmazeutisches Unternehmen an Apotheker unzulässig ist. Es handele sich bei den abgegebenen Fertigarzneimitteln mit einem Aufkleber „ad usum proprium“ nicht um erlaubte Arzneimittelproben gemäß dem Heilmittelwerbegesetz, sondern um Muster, für welche das Arzneimittelgesetz gelte. Apotheker seien nicht dem in dieser Vorschrift genannten Personenkreis angehörig. Zulässige Proben, die in Apotheken oder im sonstigen Einzelhandel zum Zwecke der Werbung für das betreffende Arzneimittel an Verbraucher unentgeltlich verteilt werden könnten, würden im Gegensatz zum Muster in der Regel in kleineren als der kleinsten für den Verkehr zugelassenen Packungsgröße abgegeben. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Heidelberg: Bei inhaltlich belanglosen Abweichungen von der Muster-Widerrufsbelehrung ist eine Widerrufsbelehrung nicht unwirksamveröffentlicht am 28. Januar 2015
LG Heidelberg, Urteil vom 13.01.2015, Az. 2 O 230/14
§ 495 Abs. 1 BGB a.F., § 355 BGB a.F., § 14 Abs. 3 BGB-InfoV a.F.Das LG Heidelberg hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung (hier: zu einem Verbraucherkreditvertrag) nicht allein deshalb unwirksam ist, weil in der Überschrift der Belehrung eine Fußnote mit dem Zusatz „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ enthalten ist. Der durchschnittliche Verbraucher werde hierdurch nicht verwirrt oder unrichtig über seine Rechte belehrt. Das gelte jedenfalls dann, wenn dem Verbraucher – wie im Streitfall – von dem Unternehmer im persönlich geführten Vertragsgespräch eine auf einem gesonderten Blatt verfasste und zur Unterschrift vorgesehene Widerrufsbelehrung erteilt werde, die mit dem Namen des Verbrauchers und der Darlehensnummer versehen sei und sich ausdrücklich auf den von ihm abgeschlossenen Darlehensvertrag beziehe. Auch zwei weitere Abweichungen von der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung erachtete die Kammer für „inhaltlich belanglos“, so dass die Widerrufsbelehrung korrekt erfolgt sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bochum: Widerrufsbelehrung muss Kontaktdaten – auch Telefonnummer, sofern vorhanden – enthaltenveröffentlicht am 16. Oktober 2014
LG Bochum, Urteil vom 06.08.2014, Az. 13 O 102/14
§ 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB, § 356 BGBDas LG Bochum hat entschieden, dass die Widerrufsbelehrung eines Unternehmers dessen vollständige Kontaktdaten enthalten muss. Vorliegend waren Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse nicht in der Widerrufsbelehrung, sondern nur im Impressum enthalten. Dies genüge den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach Auffassung des Gerichts nicht. Seien diese Kontaktmöglichkeiten vorhanden – was vorliegend ausweislich des Impressums der Fall gewesen sei – müssten sie auch in die Widerrufsbelehrung aufgenommen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Die Verwendung eines Bildzeichens als Muster für einen Pullover ist keine markenmäßige Benutzungveröffentlicht am 14. Januar 2014
OLG Köln, Urteil vom 18.10.2013, Az. 6 U 75/13
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Verwendung eines als Bildmarke geschützten Zeichens (hier: drei Dreiecke, wobei zwei Dreiecke nebeneinander und das dritte darüber gezeigt wird) als Verzierung eines Pullovers keine markenmäßige Benutzung darstellt. Der Markeninhaber werde in seinen Rechten nicht verletzt, da vorliegend eindeutig kein Hinweis auf die Herkunft des Pullovers gegeben werde (anders bei Verwendung des Zeichens nur einmal in Brusthöhe oder auf dem Etikett). Im streitigen Fall sei der Pullover mit dem Zeichen geradezu „übersät“, so dass für den Verkehr unzweifelhaft nur auf ein Dekor des Kleidungsstücks und nicht auf seine Herkunft geschlossen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Zur Frage der Dringlichkeit im Patent-Verfügungsverfahrenveröffentlicht am 6. September 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2013, Az. I-2 U 87/12
§ 935 f ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für die erforderliche Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren in Patentsachen nicht vorausgesetzt wird, dass der Antragsteller eine besondere Eile oder größtmögliche Schnelligkeit walten lasse. Es dürfe lediglich nicht zu einer so nachlässigen und zögerlichen Rechtsverfolgung kommen, dass der Eindruck entstehe, dem Verletzten liege nichts an einer zügigen Rechtsdurchsetzung. Seien beispielsweise die Beschaffung von Mustern und Untersuchungen zur Darlegung der Rechtsverletzung erforderlich, schade die Durchführung derselben nicht der Dringlichkeit, auch wenn sie einige Zeit in Anspruch nähmen. Zitat:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Schutzwirkung der BGB-InfoV für Widerrufsbelehrungen in Altverträgenveröffentlicht am 9. August 2012
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.2012, Az. 19 U 26/11
§ 14 Abs. 1 Anl. 1 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 BGB-InfoV; § 13 BGB, § 187 Abs. 1 BGB; § 195 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass für den Eintritt einer Schutzwirkung bei Verwendung einer Muster-Widerrufsbelehrung erforderlich ist, dass der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster in der jeweils maßgeblichen Fassung der BGB-InfoV sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht. Ist dies nicht der Fall, könne ein geschlossener Vertrag (hier: Darlehensvertrag) auch nach 5 Jahren noch widerrufen werden, da die Widerrufsfrist mangels wirksamer Belehrung noch nicht zu laufen begonnen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Wer sich auf die Schutzwirkung des gesetzlichen Musters der Widerrufsbelehrung beruft, darf es nicht zuvor verändert habenveröffentlicht am 11. April 2012
BGH, Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11
§ 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 BGB-InfoVDer BGH hat entschieden, dass eine Berufung auf das gesetzliche Muster einer Widerrufsbelehrung immer dann verwehrt ist, wenn ein Formular verwendet wird, das nicht dem gesetzlichen Muster (hier noch: der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BGB-InfoV a.F.) „in jeder Hinsicht vollständig entspricht“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Zur Berechtigung einer Abmahnung, wenn ein Rechtsanwalt den Eindruck erweckt, die Verwendung des gesetzlichen Musters einer Widerrufsbelehrung stelle einen Wettbewerbsverstoß dar / Angstmache zum Vertrieb eigener Produkte?veröffentlicht am 27. November 2011
OLG Hamm, Urteil vom 01.09.2011, Az. I-4 U 41/11
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in Postwurfsendungen unter der Überschrift „14-tägige Widerrufsbelehrung bei eBay – abmahnsicher?“ für den Verkauf eigener Widerrufsbelehrungen wirbt, die angesprochenen Adressaten in wettbewerbsrechtlich erheblicher Weise in die Irre führt. Der beklagte Rechtsanwalt hatte die Auffassung vertreten, dass die neuen gesetzlichen Regelungen des Art. 246 § 3 EGBGB gegen EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH verstoßen. Diese Darstellung des Beklagten erwecke unstreitig den – unzutreffenden – Eindruck, dass die Onlinehändler, die eine Widerrufsbelehrung verwenden, welche mit Art. 246 § 3 EGBGB übereinstimme, mit einer Abmahnung zu rechnen hätten. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Neuheit im Geschmacksmusterrecht / Anmeldung einer Schuhsohle, wenn zuvor bereits ein Schuh mit dieser Sohle veröffentlicht wurde?veröffentlicht am 31. Juli 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2011, Az. 6 U 221/09
§§ 2, 6, 38 Abs. 1, 42 Abs. 1 und 2 GeschmMGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein (Geschmacks-)Muster mangels Neuheit nicht berücksichtigt werden kann, wenn es innerhalb von 12 Monaten vor der Anmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde – auch wenn dies nur als Teil eines Erzeugnisses geschah. Vorliegend diskutiert wurde die Anmeldung einer Schuhsohle, die nach Auffassung des Beklagten zuvor schon als Teil eines vom Musterinhaber veröffentlichten Schuhs gezeigt wurde. Dem folgte das Gericht im speziellen Fall jedoch nicht, da lediglich ein ähnliches Muster veröffentlich worden sei, wodurch der Gegenstand der späteren Anmeldung durch Vorveröffentlichung nicht vorweg genommen worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: