Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Die Veröffentlichung persönlicher E-Mails im Rahmen eines Blogs verletzt das Persönlichkeitsrecht / Zur Beweislast bezüglich der Verantwortlichkeit für eine Webseiteveröffentlicht am 19. März 2010
LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az. 28 O 157/08
§§ 823, 1004 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung persönlicher E-Mails auf einer Homepage im Rahmen eines Blogs eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Inhalt des Blogs des Verfügungsbeklagten sind verschiedene politische Äußerungen. Zwei E-Mails des Verfügungsklägers wurden auf der Homepage des Beklagten veröffentlicht, trotz des in den E-Mails enthaltenen Hinweises, dass die Veröffentlichung untersagt sei. Dies wurde dem Beklagten per einstweiliger Verfügung verboten. Auch im Widerspruchsverfahren sah das Gericht in dieser Veröffentlichung eines Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Gestalt der Geheimsphäre. Der Verfügungskläger selbst werde ausdrücklich in den streitgegenständlichen E-Mails namentlich genannt und sei von der Veröffentlichung betroffen. Im Einzelnen führte das LG Köln aus: