Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Auch ein umfangreich getunter Porsche 911 Turbo darf noch als „Porsche 911 Turbo (mit TechArt-Umbau)“ beworben werdenveröffentlicht am 24. September 2015
BGH, Urteil vom 12.03.2015, Az. I ZR 147/13
§ 23 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Firma TechArt von ihr getunte Porsche u.a. mit dem Hinweis „Porsche 911 Turbo mit TECHART-Umbau“ bewerben darf, auch wenn umfangreiche Änderungen an Aerodynamic-Teilen, Fahrwerk und Motorsteuerung vorgenommen werden. Damit bewege sich die Verwendung der Bezeichnung „Porsche“ durch TechArt noch im Rahmen der Schutzschranke gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG. Dem Anbieter müsse, so der Senat, ein gewisser Spielraum verbleiben, um seine Leistungen dem Verbraucher gegenüber angemessen zu präsentieren. Es sei weder erforderlich, dass jegliche Änderungen im Detail angegeben würden, noch dass darauf hingewiesen werde, dass die genannte Marke des Herstellers nur die Herkunft des Ursprungsprodukts bezeichne und der Hersteller mit den Umbauten nichts zu tun habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Hat ein minderjähriges Kind Anspruch darauf, nicht als Kind eines bestimmten Prominenten „geoutet“ zu werden?veröffentlicht am 4. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 29.04.2014, Az. VI ZR 138/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB , Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRKDer BGH hat entschieden, dass ein minderjähriges Mädchen grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, nicht als Kind eines bestimmten Prominenten „geoutet“ zu werden. Es handele sich um eine nicht-rechtswidrige Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Das Interesse des Mädchens am Schutz ihrer Persönlichkeit überwiege das von der Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: (Geringer) Schadensersatzanspruch wegen Namensnennung im Impressum einer Zeitschrift als „Mitarbeiter“veröffentlicht am 29. Mai 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2013, Az. 2a O 235/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 12 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Nennung einer Person im Impressum einer Zeitschrift als Mitarbeiter über mehrere Jahre einen Schadensersatzanspruch des Genannten auslöst, wenn dieser einer solchen Veröffentlichung nicht zugestimmt hat und faktisch auch kein Mitarbeiter ist. Es entstehe durch diese Nennung eine Zuordnungsverwirrung, die das Namensrecht des Genannten verletze. Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr stehe dem Genannten zu, allerdings lediglich in Höhe von 10,00 EUR pro Monat. Einen höheren Anspruch habe der Kläger nicht darlegen können, insbesondere nicht die von ihm geforderten 166,00 EUR pro Monat. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Bei Urheberrechtsverletzung an Fotografie ohne Nennung des Urhebers fällt Schadensersatz nach allgemeiner Lizenztabelle des Rechteinhabers und 100 % Verletzerzuschlag anveröffentlicht am 16. April 2012
LG München I, Urteil vom 18.09.2008, Az. 7 O 8506/07
§ 1 Abs. 2 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 19 a UrhG, § 31 Abs. 1, Abs. 3 UrhG§ 72 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass im Falle einer Urheberrechtsverletzung der Schadensersatz des Rechteinhabers (fiktive Lizenzgebühr) nach den Tarifen zu bemessen ist, die der Rechteinhaber allgemein Dritten anbietet, wobei der Urheber einen Verletzerzuschlag von 100 % auf den Schadensersatz erheben kann, wenn sein Name nicht mit dem Werk veröffentlicht wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Firmennamen dürfen in Internetforen genannt werdenveröffentlicht am 30. September 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2011, Az. 2a O 69/11
§ 5 MarkenG, § 15 Abs. 2, 4 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass in einem Internetforum ein Firmenname – auch im Titel eines Beitrags – genannt werden darf. Ein Anbieter von viel kritisierten kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen war der Auffassung gewesen, dass sein Firmenname nicht in dem Internetforum eines Vereins, der sich gegen unerwünschte Werbung stark macht, genannt werden dürfe. Das Gericht gab jedoch dem Forenbetreiber Recht und stellte fest, dass ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch des Branchenbuch-Anbieters nicht bestehe. Der Firmenname werde von dem Verein nicht kennzeichenmäßig benutzt, sondern es liege lediglich eine Namensnennung vor, ohne welche eine kritische Auseinandersetzung mit der Firma in einem Internetforum auch nicht möglich wäre. Eine Namensanmaßung sei ebenfalls nicht gegeben. Zitat des Gerichts zur Ablehnung der geltend gemachten Ansprüche:
(mehr …) - BGH: Führt der Kläger in der Klageschrift den gegnerischen Anwalt als Prozessbevollmächtigten auf, ohne dass dieser eine Prozessvollmacht besitzt, geht das Risiko einer unwirksamen Zustellung zu Lasten des Klägersveröffentlicht am 6. Juni 2011
BGH, Urteil vom 06.04.2011, Az. VIII ZR 22/10
§ 172 Abs. 1 Satz 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist, bei dem Kläger liegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Ein Ex-Stasi-Spitzel muss Namens- und Bildwiedergabe zu seiner Person in Bericht über historisches Ereignis duldenveröffentlicht am 3. Juni 2011
OLG München, Urteil vom 14.12.2010, Az. 18 U 3097/09
§§ 823; 1004 BGB; §§ 22; 23 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 KUG; Art. 5 Abs. 3 GGDas OLG München hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass es sich ein ehemaliger inoffizieller Mitarbeiter der Stasi (IM/IMB) gefallen lassen muss, wenn er im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis durch entsprechendes Bildmaterial und auch unter Namensnennung identifiziert werden kann. Aus der Pressemitteilung (Zitat): (mehr …)
- LG München I: Die Nennung in einer Vermögensliste („Die 100 reichsten Deutschen“) ist noch vom allgemeinen Informationsinteresse gedecktveröffentlicht am 31. Mai 2011
LG München I, Urteil vom 06.04.2011, Az. 9 O 3039/11
§§ 823; 1004 BGB
Das LG München I hat entschieden, dass ein Milliardär keinen Unterlassungsanspruch gegen die Nennung seiner Person in einer Vermögensliste, hier: „Die 100 reichsten Deutschen“, hat. Die Nennung betreffe den Milliardär in seiner Sozialsphäre und sei von öffentlichem Interesse, da die genannten Zahlen auch eine gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Dienstleistungsbereichs, insbesondere in der Nachkriegszeit, erkennen ließen. Dass mit der Nennung der Milliardär näher in den Focus von Kriminellen gerückt werde (Epressung, Entführung) trete vor diesem Informationsinteresse der Öffentlichkeit in den Hintergrund. - LG Köln: Nennung von abmahnender Anwältin und deren Mandant in einem „Abmahnungsticker“ ist zulässigveröffentlicht am 12. Juli 2010
LG Köln, Urteil vom 07.07.2010, Az. 28 O 211/10
§§ 823 Abs. 2; 1004 BGB
Das LG Köln hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes Recht verstößt, die Abmahnungen einer Rechtsanwältin bei gleichzeitiger Nennung des abmahnenden Mandanten im Rahmen eines sog. „Abmahnwarners“ oder „Abmahntickers“ zu nennen, wenn die Abmahnung erfolgt und auch die Beteiligung der genannten Personen zutreffend ist. - LG Berlin: Kritische Berichterstattung über berufliches Verhalten eines Rechtsanwalts ist gestattetveröffentlicht am 28. Mai 2010
LG Berlin, Urteil vom 21.01.2010, Az. 27 O 938/09
§§ 823 BGB; 1004 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Prozessbericht, in welchem kritisch über eine Rechtsanwaltskanzlei unter Nennung ihres Namens berichtet wird, noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Eine Anwaltskanzlei hatte sich dagegen gewehrt, dass der Betreiber einer Website, auf der über presserechtlich motivierte Gerichtsverfahren berichtet wurde, eine Verhandlung kommentiert hatte, in der es um die eigenen rechtlichen Schritte der Kanzlei gegen eine geplante Veröffentlichung des Beklagten ging. Die Kanzlei war der Auffassung, dies ginge die Öffentlichkeit nichts an. Die Kammer habe in jenem Verfahren ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der geplanten Liste verneint. Ein Berichterstattungsanlass für ihr juristisches Vorgehen gegen selbige sei demnach auch nicht gegeben. (mehr …)