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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.06.2015, Az. 6 W 61/15
    § 5 UWG; § 26 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein eingetragenes Zeichen auch dann mit dem ®-Symbol für Markenschutz dargestellt werden kann, wenn die Darstellung von der eingetragenen Marke abweicht. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der kennzeichnende Charakter der Marke nicht verändert werde. Eine leichte Veränderung der grafischen Anordnung und ein kleingedruckter beschreibender Zusatz seien unschädlich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Juli 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.06.2015, Az. 6 U 26/15
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Werbeslogan eines Mobilfunkanbieters „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ nicht irreführend ist. Der Verbraucher gehe bei dem in humorvollem Zusammenhang geäußerten Satz nicht davon aus, dass eine vollständige, lückenlose Netzabdeckung geboten werde. Es genüge daher, wenn seitens des Anbieters die zum Zeitpunkt der Werbung technisch höchstmögliche Verbindungsdichte zur Verfügung gestellt werde, was vorliegend der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.06.2015, Az. 6 U 73/14
    § 4 Nr. 9 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine (Damen-)Handtasche auch dann wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen geschützt sein kann, wenn sich die erforderliche Eigenart lediglich aus einer Kombination von vorbekannten Merkmalen mit einer bestimmten Art der Faltbarkeit ergibt. Durch eine große Bekanntheit könne die Eigenart der Handtasche zudem gesteigert sein. Eine Nachahmung in sämtlichen prägenden Merkmalen könne dann – auch wenn keine Herkunftstäuschung vorliege – eine Unlauterkeit begründen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Juli 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.05.2015, Az. 6 U 51/14
    § 3 RDG, § 6 RDG; § 2 Abs. 1 UKlaG, § 3 Abs. 2 Nr. 2 UKlaG; § 79 Abs. 2 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die unentgeltliche Rechtsberatung durch einen Verband mittels einer Person, die nicht die Befähigung zum Richteramt hat, sowohl an Mitglieder wie auch an Nichtmitglieder unzulässig ist, wenn nicht gewährleistet ist, dass die durchführende Person regelmäßig rechtlich geschult wird sowie zusätzlich während der Beratungstätigkeit eine Person mit Befähigung zum Richteramt für Nachfragen zur Verfügung steht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.05.2015, Az. 6 U 39/14
    § 14 MarkenG, § 15 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Wortmarke, die aus einer Kombination eines Eigennamens mit einem beschreibenden Bestandteil besteht („Neuro-Spine-Center X“) nicht mit einem jüngeren Zeichen verwechslungsfähig ist, welches mit dem beschreibenden Anteil übereinstimmt. Hinsichtlich einer angenommenen Schutzwirkung als Unternehmenskennzeichen hat das Gericht festgestellt, dass diese bei einer Arztpraxis auf die Region beschränkt sei, welche als Einzugsgebiet der Praxis gelte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Juli 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.06.2015, Az. 6 W 48/15
    § 890 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Schuldner, der gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot verstößt, zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden kann, wenn er nicht alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um Zuwiderhandlungen durch Angestellte und Beauftragte zu verhindern. Vorliegend habe es nicht ausgereicht, bei Auftragserteilung eines Printkatalogs darauf hinzuweisen, dass bestimmte Artikel in den deutschsprachigen Katalog nicht aufgenommen werden dürften. Darüber hinaus hätte der Schuldner vor Erscheinen die Druckvorlage des Katalogs erneut daraufhin überprüfen müssen, ob die dem Verbot entsprechenden Artikel tatsächlich entfernt wurden. Da er dies versäumte, sei ihm der Verstoß im Wege des Organisationsverschuldens zuzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.05.2015, Az. 6 U 64/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 3 Abs. 1 ProdSG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn auf eine Sicherheitsgefährdung bei einer bestimmten Verwendung eines Produkts (hier: Garagentorantrieb) nicht in der Gebrauchsanleitung hingewiesen werde. Bei der entsprechenden Vorschrift § 3 Abs. 1 ProdSG handele es sich um eine Marktverhaltensregel, da sie dem Schutz der Verbraucher und sonstigen Abnehmer der Produkte im Hinblick auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen diene. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Juni 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.05.2015, Az. 11 U 104/14
    Art. 10 GVV; § 7 UrhG, § 97 UrhG; § 4 Nr. 9 UWG; § 139 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein als Geschmacksmuster eingetragenes farbiges Stoffmuster nicht in unlauterer Weise nachgeahmt wird, wenn zwar das Muster, jedoch nicht die Farbe von einem Mitbewerber übernommen wird. Die Verwendung anderer Farben könne zu einem abweichenden Gesamteindruck führen, wodurch eine Verletzung des Geschmacksmusters nicht gegeben sei. Für einen Anspruch wegen wettbewerbswidriger Nachahmung fehle es vorliegend an einer vermeidbaren Herkunftstäuschung. Ob überhaupt wettbewerbliche Eigenart gegeben sei, sei darüber hinaus zweifelhaft. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 22. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.04.2015, Az. 6 U 86/14
    § 5 UWG; § 43c BRAO, § 209 Abs 1 BRAO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass sich ein bei der Rechtsanwaltskammer zugelassener Rechtsbeistand nicht als „Fachbeistand“ für bestimmte Rechtsgebiete bezeichnen darf, wenn ihm diese Befugnis von der Kammer nicht erteilt wurde. Auch wenn die Voraussetzungen für eine solche Bezeichnung fachlich erfüllt seien, sei die tatsächliche Verleihung des Titels erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.05.2015, Az. 11 U 18/14
    § 2 UrhG, § 15 UrhG, § 17 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG, § 97a UrhG; § 14 MarkenG, § 24 MarkenG; § 823 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Bedienungsanleitung (hier: für Hebebühnen) dem Urheberrechtsschutz unterfallen kann. Voraussetzung dafür sei eine eigenschöpferische Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts, welche vorliegend gegeben sei. Das unerlaubte Inverkehrbringen der Bedienungsanleitung durch die Beklagte verletze daher das Verbreitungsrecht der Klägerin. Da die Anleitung auch die Marke der Klägerin abbilde, liege zudem ebenfalls eine Verletzung von Markenrechten vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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