Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Rheinland-Pfalz: Zur aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen glücksspielaufsichtliche Anordnungen / Spielhalleveröffentlicht am 24. Februar 2015
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2014, Az. 6 B 10994/14.OVG
§ 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStVDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der in § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV normierte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nicht für Rechtsbehelfe gilt, die gegen glücksspielaufsichtliche Anordnungen erhoben werden, die Spielhallen betreffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Rheinland-Pfalz: Fernseh-Werbetrenner mit Hinweis auf weitere Programme verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertragveröffentlicht am 21. Mai 2014
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.04.2014, Az. 2 A 10894/13.OVG
§ 7 Abs. 3 RStVDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Werbetrenner zur Einleitung eines Werbeblocks im Fernsehen nicht mit einem Programmhinweis verbunden werden darf. Eine Programmankündigung sei ein redaktioneller Inhalt und damit Teil des Programms, von dem die Werbung abgesetzt werden solle. Ein Werbetrenner müsse sich darauf beschränken, nur auf die nachfolgende Werbung hinzuweisen. Zur Pressemitteilung vom 14.05.2014:
- OVG Rheinland-Pfalz: Auch eine Weinschorle, die nicht vom Winzer kommt, darf als „Winzerschorle“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 4. Oktober 2013
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.09.2013, Az. 8 A 10219/13.OVG
§ 1 LMKV, § 4 LMKV; § 11 LFGBDas OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden, dass keine Irreführung des Verbrauchers vorliegt, wenn eine so bezeichnete „Winzerschorle“ nicht in einem Winzerbetrieb hergestellt wurde. Die Bezeichnung wecke beim Verbraucher keine dementsprechende Vorstellung. Zur Pressemitteilung Nr. 34/2013:
- OVG Rheinland-Pfalz: Übermäßige Bewerbung einer Biermarke ist unzulässige Produktplatzierung / Product placementveröffentlicht am 24. September 2013
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2013, Az. 2 A 10002/13
§ 7 Abs. 7 S. 1 RStV, § 15 RStVDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Darstellung einer Biermarke vor und nach der Liveübertragung eines Fußballspiels im Fernsehprogramm von Sat.1 im Rahmen zweier Liveschaltungen zu einem sogenannten „Männercamp“ einer Bierbrauerei unzulässig war. Beanstandet wurde die zu umfangreiche Präsenz der Logos der Brauerei auf den ersichtlich gezielt platzierten Bierflaschen, den Sweatshirts, den Biergläsern, der im Hintergrund zu sehenden Wand sowie dem Eiskübel. Zur Pressemitteilung Nr. 33/2013: (mehr …)