Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Celle: Zur Reisekostenerstattung bei auswärtigen Terminen / Rechtsanwalt muss bei auswärtigen Angelegenheiten nicht zur Nachtzeit (21:00 Uhr und 6:00 Uhr) aufbrechenveröffentlicht am 21. Januar 2013
OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2009, Az. 2 W 15/09
§ 91 ZPO § 104 ZPO, § 758 a Abs. 4 S. 2 ZP, § 91 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 JVEG, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JVEG, § 5 Abs. 1 JVEGDas OLG Celle hat entschieden, dass es einer Partei (Rechtsanwalt) grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, die in einer Rechtssache notwendig werdende Reise zur Nachtzeit zu beginnen. Außerdem dürfe ein Rechtsanwalt bei einer 4-stündigen Anreise zu einem Gerichtstermin per Bahn die 1. Wagenklasse benutzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)