IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Februar 2015

    BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 9/14
    § 22 S. 1 KUG

    Der BGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos in einem Eventportal von einer Hostess auf einer Prominentenparty rechtmäßig ist. Das Servicepersonal auf einer solchen Veranstaltung müsse damit rechnen, dass Bilder veröffentlicht werden, auf denen sie zu sehen seien. Die Tätigkeit auf einer solchen Party beinhalte daher die konkludente Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildnissen, die z.B. – wie vorliegend – eine Hostess beim Anbieten von Aktionsware zeigen. Der Presse wäre eine Unterscheidung von nicht prominenten und prominenten Teilnehmern einer solchen Veranstaltung auch kaum zumutbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Februar 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 15.07.2010, Az. 315 O 70/10
    Art. 9 GMV; § 14 Abs. 2 MarkenG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für „Dildopartys“ (sic!) keinen Verstoß gegen eine gleichlautende Gemeinschaftsmarke darstellt, weil es sich hierbei um die reine Beschreibung einer Dienstleistung handelt. Gegen die Gemeinschaftsmarkee liefen zwei Löschungsanträge, die jedoch noch nicht zu einer Löschung der Marke geführt hatten. Zitat: (mehr …)

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