IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. April 2010

    Dass (echte) Rechtsanwälte in der Vergangenheit in hoher Zahl Filesharer kostenpflichtig abgemahnt haben, ist bekannt. Gleichermaßen bekannt ist, dass Trittbrettfahrer sich als Rechtsanwälte ausgegeben haben, ohne als solche zugelassen zu sein. Wer glaubt, dass das alles nicht noch zu überbieten sei, der irrt: Jetzt mahnt Sie nämlich Ihr eigener PC ab. Wie das geht? (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Braunschweig, Urteil vom 20.11.2009, Az. 4 A 188/09

    Das VG Braunschweig hat entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren zu zahlen seien, auch wenn diese gewerblich genutzt werden. Dies teilte das Gericht in einer Pressemitteilung mit (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Das Gericht war der Auffassung, dass Gebühren nur für Geräte zu zahlen wären, die zum Rundfunkempfang bereit gehalten würden. Computer hingegen seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben bzw. eingesetzt. Gerade im gewerblichen Bereich sei dies auch unüblich. Als Besonderheit erwähnte das Gericht, dass der Gebühren fordernde Norddeutsche Rundfunk (NDR) gar keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung stelle, da er seinen Radiosender „streame“. Dadurch könnten aber nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen. Voraussetzung für das Recht, Gebühren zu erheben, sei jedoch, dass die Nutzer jederzeit auf das Rundfunkangebot zugreifen könnten. Schließlich gelte nach Auffassung des VG Braunschweig zudem die Gebührenfreiheit nicht nur für private, sondern auch für gewerbliche Zweitgeräte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Berufung zum OVG Lüneburg wurde zugelassen.

  • veröffentlicht am 18. Juli 2009

    Nach Mitteilung des US-amerikanischen Marktforschungsunternehmens NPD Group ist der Markt für PC- und Konsolenspiele um nahezu 40 % eingebrochen. Bereits im vierten Monat in Folge seien die US-Umsätze für Spielehardware, -software und -zubehör zurückgegangen. Aber so dramatisch wie im Juni 2009 sei der Einbruch schon lange nicht mehr. Nach 1,7 Milliarden US-Dollar im Juni 2008 seien es 2009 vergleichsweise bescheidene 1,17 Milliarden US-Dollar gewesen, so das Marktforschungsunternehmen NPD Group. Besonders stark betroffen sei der Markt für Konsolenhardware. (JavaScript: Golem).

  • veröffentlicht am 13. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az. 5 U 81/07
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass das öffentliche Angebot eines indizierten Computerspiels (hier: „50 Cent Bulletproof“) gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG verstößt und damit einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Vorschriften zum Schutze der Jugend stellten Marktverhaltensregelungen zum Schutze des Verbrauchers dar (BGH WRP 2007, 1173, 1177 – Jugendgefährdende Medien bei eBay). Darüber hinaus fanden die Hanseatischen Richter keine Beanstandung an dem zu Grunde gelegten Streitwert. Eine Wertfestsetzung in dem Bereich von rund  25.000,00 bis 30.000,00 EUR entspreche der Rechtsprechung des Senats. Die Wertfestsetzung orientiere sich in Fällen von Verstößen gegen das JuSchG nicht in erster Linie an den gefährdeten Umsatzinteressen des Klägers, sondern an der Gefährlichkeit der angegriffenen Handlung und damit an dem Angriffsfaktor. Denn ein (auch nur kurzzeitiger) Verstoß gegen § 15 Abs. 1 Nr. 6 könne gem. § 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.
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  • veröffentlicht am 22. Februar 2009

    BGH, Urteil vom 09.12.2008, Az. VI ZR 173/07
    §§ 249 Satz 2 a. F., 251 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BGB

    Der BGH hatte in diesem Fall zu der Frage Stellung zu nehmen, welcher Schaden zu ersetzen ist, wenn der Datenbestand auf einem gewerblich genutzten PC unwillentlich gelöscht wird. Zentraler Gegenstand der Entscheidung ist die Beweislastverteilung bei derartigen Schäden. Folgendes war geschehen: Der Kläger war Inhaber eines Ingenieurbüros und befasste sich mit der Planung von Steuerungsanlagen im Industriebereich. Der 12-jährige Sohn eines freien Mitarbeiter des Klägers versuchte anlässlich eines Bürobesuchs am 22.03.1997, auf dem Betriebsrechner des Klägers ein Computerspiel zu installieren. Kurze Zeit danach wurde festgestellt, dass der auf der Festplatte des Systems befindliche Datenbestand weitgehend zerstört bzw. unbrauchbar geworden war. Eine Datensicherung war zuvor nicht durchgeführt worden. Für die Datenwiederherstellung und den Ersatz der Festplatte wurde ein Schaden von über 950.000,00 DM ermittelt. Das LG Frankfurt a.M. hatte der Klage stattgegeben; das OLG Frankfurt a.M. hat sie bis auf den Ersatz der Festplatte abgelehnt. (mehr …)

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