Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Nürnberg-Fürth: Ein „Sonntagsverkauf exklusiv für Stammkunden“ ist unzulässigveröffentlicht am 11. Dezember 2012
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.06.2012, Az. 1 HK O 1231/12 – rechtskräftig
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 LadenÖG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Nürnberg-Fürth hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass ein Unternehmen nicht zu einem Sonntagsverkauf für Stammkunden einladen darf, wenn es sich nicht um einen beschränkten Personenkreis handelt und der Eintritt kontrolliert wird. „Stammkunden“, die aus einer Datenbank ausgewählt wurden, weil sie in der Vergangenheit einen hochwertigen Einkauf getätigt haben, seien keine nach sachlichen Merkmalen ausgewählte besondere Kundengruppe. Da an dem fraglichen Sonntag auch Verkaufspersonal anwesend gewesen sei und Verkäufe getätigt werden sollten, liege ein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz und damit ein Wettbewerbsverstoß vor.
- LG Oldenburg: Filesharing in Tauschbörsen ist niemals privates Handelnveröffentlicht am 17. Februar 2010
LG Oldenburg, Beschluss v. 15.09.2008, Az. 5 O 2421/08
§ 101 UrhG
Das LG Oldenburg hat in diesem Auskunfts-Urteil klargestellt, dass es das Filesharing in einer Internet-Tauschbörse nicht als privates und damit im Umkehrschluss immer als gewerbliches Handeln ansieht. Privates Handeln zeichne sich dadurch aus, dass nur ein überschaubarer, begrenzter Kreis von Kontaktpersonen angesprochen werde. Bei der Veröffentlichung in einer Tauschbörse spiele es für den Handelnden jedoch offenkundig keine Rolle, wer auf die Daten zugreifen könne. Der involvierte Personenkreis sei für den Handelnden nicht überschau- und kontrollierbar.