Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Köln: Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Geltendmachung von Ansprüchenveröffentlicht am 9. März 2012
AG Köln, Urteil vom 08.06.2011, Az. 119 C 57/11
§ 276 BGB, § 280 BGBDas AG Köln hat entschieden, dass im Falle einer unberechtigten Geltendmachung von Ansprüchen nicht automatisch die zur Abwehr erforderlichen Rechtsanwaltskosten erstattet werden müssen. Eine Ersatzpflicht bestehe insbesondere nicht, wenn der Anspruchsberühmung eine vertretbare rechtliche Beurteilung zugrunde liegt, also eine sogenannte Plausibilitätskontrolle erfolgt sei. Auch müsse die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Abwehr der Ansprüche erforderlich und zweckmäßig gewesen sein. Zum Volltext der Entscheidung: