IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Mai 2009

    Die Agentur Agence France Presse (AFP), ein weltweit bekannter Nachrichten-Lieferant, mahnt laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau (JavaScript-Link: FR) Betreiber von Internetseiten ab, die per „copy-paste“ Nachrichten der Agentur übernehmen. Dem Vernehmen nach hat ihr „deutscher Ableger, der gut die Hälfte aller hiesigen Zeitungen beliefert, in einer beispiellosen Aktion damit begonnen, Seitenbetreiber abzumahnen und Geld nachzufordern.“ Der Vertriebschef von AFP-Deutschland, Timo Peters, berichtete der Frankfurter Rundschau, in diesen Tagen erhielten „Tausende“ von Website-Betreibern Briefe von Kanzleien, die im Auftrag der Agentur arbeiteten. „Wir legen aber nicht bei allen Verletzungen gleich eine Rechnung bei“, habe Peters gesagt und betont: „Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.“ Jeder bekomme aber zumindest ein Schreiben, in dem AFP die Rechtslage erklärt und auffordert, den Diebstahl zu stoppen. AFP wolle ein Bewusstsein dafür schaffen, was das Urheberrecht ist und dass „unser Content einen Wert hat, der bezahlt werden muss“. Die Frankfurter Rundschau berichtet ebenfalls, dass AFP nicht die einzige Agentur sei, die nunmehr mobil mache. DR. DAMM & PARTNER raten zu Vorsicht bei der Abgabe etwaiger Unterlassungserklärungen. Sollte AFP tatsächlich den Missbrauch von „AFP Texten und Material“ fordern, so könnte dies erhebliche Folgen für den Unterlassungsschuldner haben, insbesondere, wenn die Entnahme des AFP-Textes danach – nicht erkennbar – bei einem Dritten (Nachrichtenportal) erfolgt und die Quelle, also AFP, nicht erkennbar ist.

  • veröffentlicht am 20. Mai 2009

    Wie das Shopping-Portal Gimahhot in einer Pressemitteilung im April verkündet hat, wurde ein kleiner Aprilscherz ernster genommen, als man es vermuten sollte. Mit weitreichenden Konsequenzen. In der augenzwinkernden Absicht, sich von Gimahhot in „Ginahot“ umtaufen zu lassen, meldete sich der Rechtsanwalt einer Pornodarstellerin, welche in der Vergangenheit u.a. mit der Wortmarke „Gina Wild“ auf sich aufmerksam gemacht hatte und verlangte Unterlassung. Thomas Promny, Geschäftsführer Marketing der Gimahhot GmbH, reagierte auf die Abmahnung mit den Worten: „Mit so einer Reaktion haben wir nicht gerechnet. Mittlerweile haben sich Fake-Meldungen am ersten April schon fest eingebürgert. Auf keinen Fall haben wir gedacht, dass dies ein Fall für die Anwälte wird. Ich frage mich, ob Twitter den Axel-Springer-Verlag auch abgemahnt hat.“ (Aprilscherz).

  • veröffentlicht am 4. Mai 2009

    Die Welt juristischer Nachrichten aus deutlich über 200 Recht-Blogs in der Gesamtschau: Das war und ist das Portal Jurablogs und der Verdienst von Matthias Klappenbach. Jurablogs.com hat vor wenigen Tagen ein neues Gesicht bekommen, die Technik wurde überholt und der spiritus rector dieses Werkes hat sich für die Zukunft noch einige verheißungsvolle Dinge vorgenommen (Matthias Klappenbach). Dies bietet Anlass, eine kurze Zwischenbilanz zu ziehen. Das stets in der Weiterentwicklung befindliche Projekt war bereits in der Vergangenheit  empfehlenswert. Abgesehen von der Erkenntnis, dass Nachrichten mit anzüglichen Überschriften und Schlagworten auch unter Juristen und juristisch Interessierten noch die höchsten Lesequoten erziel(t)en („Sex sells“), brachen sich Könner der juristischen Nachricht wie Thomas Stadler mit Ihren Rechtsprechungshinweisen und eigenen Kommentaren Bahn. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Februar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 09.04.2008, Az. 28 O 690/07
    §§ 31 Abs. 3 i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 160 UrhG, § 242 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Vervielfältigung von individuell erstellten Fotografien zu gewerblichen Zwecken nicht zulässig ist, wenn zwischen den Parteien keine entsprechende Vereinbarung bestehe. Werde überhaupt ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, so sei die Reichweite der Nutzungsrechte nach dem Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) und unter Berücksichtigung der für die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte maßgeblichen Zweckübertragungsregel, § 31 Abs. 5 UrhG, auszulegen. Der vom Gericht zu beurteilende Vertrag habe danach hergegeben, dass der jeweilige Vertragspartner für sich in der Eigenschaft als Fotograf bzw. Model Werbung mit den Fotografien machen durfte. Darunter würden etwa Aktivitäten wie die Anfertigung von Bewerbungsunterlagen (sog. Sedcard) fallen, mit denen sich die Kunden des Fotografen gegenüber Modelagenturen präsentieren könnte. Die Nutzung für die Anpreisung einer Tätigkeit als Prostituierte gehört aber nicht zu solchen typischen Modelwerbungen, sondern stelle eine separate Art der Nutzung dar, die nicht mehr vom Vertrag gedeckt gewesen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Januar 2009

    Einer der führenden Systementsorger Deutschlands, Interseroh, bietet Onlinehändlern die Möglichkeit, sich über ein Webportal ab einem Jahresentgelt von 75,00 EUR gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei einem Entsorger anzumelden. Kai Grünwald, Branchenexperte von Interseroh, schreibt: „Unter www.interseroh-dienstleistung.de/onlinehandel können sich Händler zunächst informieren und erhalten direkt ihr individuelles Angebot, bevor sie Daten wie Firmenname und Anschrift offenlegen müssen. Kunden, die von unserem Angebot überzeugt sind, können den Vertrag dann direkt online abschließen. Mit einem Preis ab 75 Euro für einen Jahresvertrag sind wir heute der interessanteste Anbieter am Markt“ (Webportal).

  • veröffentlicht am 26. Januar 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)„PayPal wird eine neue Shopping-Seite starten, die in keinem Zusammenhang mit PayPal Shops oder der PayPal.theFind.com Webseite steht. Die neue Seite wird ein Verzeichnis von Online-Händlern anbieten, die PayPal als Bezahlmethode akzeptieren. Zudem haben die Nutzer der Seite die Möglichkeit, auf Webseiten, die PayPal anbieten, Artikel zu suchen und diese zu vergleichen. Auch eine Angebotsseite mit den besten Offerten verschiedener Händler wird auf der Webseite integriert werden.“ berichtet onlinemarktplatz.de. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: onlinemarktplatz).

  • veröffentlicht am 19. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLaut einer Studie von Dr. Schwarz Consulting gehören für das Jahr 2009 bestimmte Marketinginstrumente zum Must-have, während andere Tools an Bedeutung verlieren. SEM-Suchwortanzeigen (Search Engine Marketing), Mobile Marketing und Web 2.0 Portale (Video- und Social-Bookmark-Portale sowie Social-Web-Communities, z.B. StudiVZ, WKW oder Xing) zählen eindeutig zu den Favoriten, mit großem Vorsprung vor dem Affiliate-Marketing, welches in den letzten Jahren in rechtlicher Hinsicht Grenzen aufgezeigt bekam (? Klicken Sie bitte auf diese Links: LG Potsdam, OLG Köln, OLG München). Weblogs, Web-Controlling und Banner-Werbung sollen dagegen zu den zukünftigen No-Go’s des Onlinemarketings gehören (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: absolit).

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2008

    Das Angebot von raubkopierter Software gehört zu den drängensten Problemen der Spieleindustrie, aber auch des Onlinehandels, dem erhebliche Umsätze hierdurch verloren gehen. Das Onlineportal CHIP berichtete über ein Torrent-Portal, welches sich die Mühe gemacht hat, eine Liste der am häufigsten über BitTorrent geladenen Spiele des Jahres 2008 zu erstellen. Unter den Titeln finden sich beliebte Kriegs- aber auch Sportspiele wie PES 2009 (Pro Evolution Soccer 2009), Fallout 3, FarCry 2 oder Grand Theft Auto San Andreas. (? Klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript verwendet: CHIP).

I