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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 28.06.2010, Az. 5 W 80/10
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 u. 3 UWG, Nr.11 des Anhangs zu § 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Auslobung eines Gewinnspiels in einer Zeitung in der Regel eine Werbung darstellt, die dementsprechend zu kennzeichnen ist. Fehle eine solche deutliche Kennzeichnung und stelle sich das Preisausschreiben als neutraler redaktioneller Beitrag dar, obwohl es der Verkaufsförderung eines Unternehmens dienen solle, liege eine wettbewerbswidrige Verschleierung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 24.07.2012, Az. 406 HK O 101/12 – nicht rechtskräftig
    § 11 Abs. 1 Nr. 13 HWG

    Das LG Hamburg hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Verlosung einer Augenlaser-Operation wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz rechtswidrig ist. Vorliegend hatte die Betreiberin einer Klinikgruppe auf Facebook verkündet: „Wir suchen den originellsten Spruch! … Sende uns den besten Grund für eine Lasik. … Und sahne eine iLASIK im Wert von 3.000 € ab.“. Das Gericht stellte klar, dass die Entscheidung zur Durchführung einer Operation nicht von unsachlichen Einflüssen wie z.B. Preisausschreiben abhängig gemacht werden sollte, da jede Operation mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden sei.

  • veröffentlicht am 7. März 2012

    OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2011, Az. 3 U 1429/11
    § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG; § 86 Abs. 1 RL83_2001

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Gewinnspiel eines Arzmittelherstellers, welches sich an Apothekenmitarbeiter richtet, unzulässig ist, wenn für die ausgelobten Zuwendungen (hier: Taschen und Gutscheine) keine adäquate Gegenleistung erbracht wird. Dies sei dann nicht der Fall, wenn die Antworten auf die zu lösenden Fragen sich problemlos aus dem Werbeprospekt ablesen lassen. Außerdem müsse für Werbegaben an Angehörige der Heilberufe ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit gegeben sein, was bei Taschen und Gutscheinen erkennbar nicht der Fall sei. Schließlich müsse für eine Unzulässigkeit der Werbung auch eine Gesundheitsgefährdung vorliegen. Diese bejahte das Gericht, wenn die Gefahr bestehe, dass ein durch das Preisausschreiben beeinflusster Mitarbeiter das beworbene Mittel einem Kranken empfehle, obwohl im Zweifelsfall die Konsultation eines Arztes zur Vermeidung gesundheitlicher Nachteile angezeigt gewesen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Urteil vom 21.07.2010, Az. 9 U 353/10
    § 4 Nr. 5 UWG

    Das OLG Koblenz teilt mit, dass bei einem Preisausschreiben eine pauschal ausgeschriebene Flugreise als Hauptgewinn wettbewerbswidrig ist. Ein unlauteres Handeln liege bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter immer dann vor, wenn die Teilnahmebedingungen fehlten oder nicht ausreichend klar seien. Bei der Auslobung einer Flugreise als Gewinn sei es deshalb erforderlich, dass nähere Angaben zu Zeitpunkt, Abflugort und weiteren Kosten am Urlaubsort gemacht würden. Diese Informationen seien für den Teilnehmer des Preisausschreibens und möglichen Gewinner von großer Bedeutung, da sich die Teilnahme bei zu hohen Kosten oder ungünstigem Zeitpunkt erübrigen könne. Seien Zeitpunkt und/oder Abflugort der Flugreise frei wählbar, so müsse darauf hingewiesen werden.

  • veröffentlicht am 11. März 2010

    EuGH, Urteil vom 14.01.2010, Az. C-304/08
    § 4 Nr. 6 UWG; Art. 5 Abs. 2 EU-RL 2005/29

    Der EuGH hat entschieden, dass das in § 4 Nr. 6 UWG formulierte generelle Verbot der Koppelung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung zu streng ist und gegen europäisches Recht verstößt, soweit die besonderen Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigt werden.

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