IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Juni 2014

    BGH, Urteil vom 05.05.2014, Az. AnwZ (Brfg) 51/12
    § 5 Satz 1 lit. m Satz 2 FAO, § 43c Abs. 1 Satz 1 BRAO

    Der BGH hat entschieden, dass die Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung verweigert werden kann, wenn in der vom Antragsteller vorgelegten Fallliste keine ausreichende Zahl an (rechtsförmlichen) Fällen enthalten ist. Die Besonderheit dieser Entscheidung ergibt sich aus den einzelnen Entscheidungsgründen.  Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2011

    LG Köln, Urteil vom 09.08.2011, Az. 5 O 69/11
    § 839 BGB, § 256 ZPO, Art. 34 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine ohne nennenswerten Anlass verzögerte Erteilung des Fachanwaltstitels (hier: Vorlage von Dokumenten in elektronischer statt ausgedruckter Form) zu einer Schadensersatzpflicht der betreffenden Rechtsanwaltskammer dem Grunde nach führt. Die Entscheidungsgründe des Landgerichts im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Januar 2011

    Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat im Rahmen ihres Mitglieder-Rundschreibens 1/2011 zur Zulässigkeit des Hinweises „Erfolgreicher Absolvent des Fachanwalts-Lehrgangs XY“ erklärt: „Eine Umfrage unter den Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet ergab, dass deren überwiegender Teil einen solchen Zusatz wegen Irreführungsgefahr und insbesondere der Gefahr der Verwechslung eines „erfolgreichen Absolventen“ mit einem Fachanwalt für unzulässig hält. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat sich in einer seiner letzten Sitzungen im Jahr 2010 der Auffassung der Unzulässigkeit eines solchen Hinweises angeschlossen, allerdings mit dem Vorbehalt, dass jeweils die Umstände des Einzelfalls zu prüfen sind.Was wir davon halten? Wenn der namensgebende Partner unserer Kanzlei damit werben würde, wäre das auch nicht recht, da hierin eine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ (§ 5 UWG) läge.

  • veröffentlicht am 25. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAGH München v. 27.02.2008, Az. BayAGH I – 34/07
    § 4a FAO; § 6 Abs. 2 c FAO a.F.

    Der Anwaltsgerichtshof München hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskammer nicht berechtigt ist, die Korrekturergebnisse in Bezug auf eine Fachanwaltsklausur auf Stichhaltigkeit zu überprüfen, soweit die Prüferanmerkungen in der Klausur nicht diametral zum Prüfungsergebnis im Widerspruch stünden. § 43 c BRAO enthalte keine Ermächtigung zu einer nicht vollständig kontrollierbaren Abwägung. Die ursprüngliche Korrektur der Klausur sei nicht zuletzt das Ergebnis einer Gesamtbetrachtung aller Klausurleistungen der jeweiligen Prüfung, die bei einer nachträglichen Einzelprüfung durch einen „Außenstehenden wie die Rechtsanwaltskammer nicht mehr gewährleistet sei“. Die Rechtsanwaltskammer München hatte zuvor das Klausurergebnis angezweifelt, da der Prüfer seiner Bewertung „bestanden“ den Zusatz „trotz erheblicher Bedenken“ hinzugefügt hatte.

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