IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 24.01.2014, Az. 324 O 264/11
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiberin der Suchmaschine Google untersagt werden kann, bestimmte Bilder im Bereich der BRD auf allen Seiten, die zur Domain von google.de gehören, zu verbreiten. Hierbei ging es um Bilder, die den Kläger bei sexuellen Handlungen mit Prostituierten zeigten. Diese Bilder verletzten die Intimsphäre des Klägers in höchstem Maße, so dass ausnahmsweise allgemein die Bildverbreitung zu untersagen sei. Zur Pressemitteilung vom 24.01.2014:

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  • veröffentlicht am 4. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.10.2013, Az. 11 W 39/13
    § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Admin-C eines Internetdienstes nicht zur anlasslosen Überwachung seines Angebots auf Urheberrechtsverletzungen verpflichtet ist. Dies gelte auch, wenn der angebotene Dienst eine besondere Gefahrengeneigtheit für Urheberrechtsverletzungen aufweise. Erst nach Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung habe er diese zu beseitigen und Vorsorge zu treffen, dass weitere gleichartige Rechtsverletzungen nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Oktober 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2013, Az. 5 O 141/12
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 BGB; § 29 Abs. 2 BDSG; §§ 185 ff. StGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Zugang zu einem Internet-Bewertungsportal (vorliegend für Ärzte und andere im Gesundheitswesen tätige Personen/Institutionen) nicht beschränkt werden muss. Vorliegend hatte eine Hebamme die Unterlassung der Verbreitung ihrer persönlicher Daten und insbesondere (negativer) Bewertungen gefordert. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass es ausreichend sei, dass sich jeder Nutzer des Portals per E-Mail-Adresse registrieren müsse. Darüber hinaus bestünden keine Prüfungspflichten des Betreibers. Bewertungen, auch negative, seien Ausdruck der Meinungsfreiheit. Die Gefahr des Missbrauchs (z.B. gefälschte Bewertungen von Nichtpatienten) bestehe, dagegen müsse dann jedoch im Einzelfall vorgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Juni 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2013, Az. 12 O 184/12
    § 32 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB analog, § 186 StGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auf einer niederländischen Website in niederländischer Sprache grundsätzlich nicht gegeben ist. Der maßgebliche deutliche Inlandsbezug lasse sich vorliegend nicht schon daraus herleiten, dass die Kläger ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland hätten und wie die Beklagte in Deutschland auf dem Immobilienmarkt tätig seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Juni 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 05.06.2013, Az. 28 O 346/12
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Forderung von Schadensersatz wegen des unerlaubten Up-/Downloads von Musikwerken in Tauschbörsen das einfache Bestreiten der Täterschaft durch den Anschlussinhaber unbeachtlich ist. Die bloße Angabe, dass auch andere Personen (Ehefrau, Kinder) den Internetanschluss genutzt hätten, genüge nicht. Insbesondere entlaste dies den Anschlussinhaber nicht, wenn er gleichzeitig behaupte, dass niemand der anderen Nutzer einen Verstoß begangen habe. Die widersprüchliche Angabe, dass es niemand aus der Familie war, dies aber doch nicht ausgeschlossen werden könne, reiche nicht aus, die geltend gemachten Ansprüche zu Fall zu bringen. 200,00 EUR pro Musiktitel erachtete das LG Köln für angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Januar 2013

    LG Köln, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 213 O 170/12
    § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO; § 101 Abs. 9 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass bei einem Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG (häufig in Filesharing-Verfahren zur Ermittlung von Anschlussinhabern eingesetzt) für jedes Werk (Musikalbum, Film etc.) die Festgebühr von 200,00 EUR anfällt. Beziehe sich der Antrag demnach auf 2 Werke, fielen 400,00 EUR Gebühren an. Allerdings falle die Gebühr für die Sicherungsanordnung (Sicherung der relevanten Daten) und die Gestattungsanordnung (Gewährung des Auskunftsanspruchs) nicht doppelt an. Ähnlich entschied bereits vor einiger Zeit das OLG Karlsruhe (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 25.10.2012, Az. I ZB 13/12
    § 101 Abs. 9 UrhG, § 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UrhG; § 3 Nr. 30 TKG

    Der BGH hat entschieden, dass für den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 9 UrhG, der im Bereich des Filesharings zur Ermittlung der Anschlussinhaber dient, von deren IP-Adressen geschützte Werke verbreitet wurden, kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung vorauszusetzen ist. Der Gesetzestext des Abs. 2 gebe bei offensichtlichen Rechtsverletzungen Anspruch auf „Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte“. Bei einem Internetprovider wie der Telekom sei dies unzweifelhaft gegeben. Eine offensichtliche Rechtsverletzung liege bei der Verbreitung eines Computerspiels ohne Zustimmung des Rechteinhabers ebenfalls vor. Damit komme es nicht mehr darauf an, ob sich das geschützte Werk noch in der wesentlichen Verwertungsphase befinde oder ob es sich um eine große Datei handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2012, Az. 17 O 303/12
    § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG

    Das LG Stuttgart (Volltext siehe unten) hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage (Unternehmensseite) für Urheberrechtsverletzungen seiner Fans, also Dritter, haftet, die dadurch entstehen, dass diese ohne Berechtigung Fotos von Prominenten, z.B. Popstars, in ihre Fan-Beiträge einbinden. Was wir davon halten? Der Betreiber der Fanpage war wohl etwas dickfellig, auf Krawall gebürstet oder einfach nur schlecht beraten. Dem Urteil ging nämlich nicht nur eine Abmahnung voraus, sondern auch eine vorwarnende (kostenfreie?) E-Mail des betroffenen Prominenten. Möglicherweise wurde hier aber auch nur der „strategische Absturz“ gesucht, zumal der Fanpage-Betreiber ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen ließ und den Einspruch hiergegen vor der mündlichen Verhandlung zurücknahm. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 10.04.2012, Az. 6 W 5/12
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Köln hat bezüglich der Auskunftserteilung betreffend das Filesharing von Hörbüchern entschieden, dass – ebenso wie bei Filmen und Musik – ein für die Auskunft erforderliches gewerbliches Ausmaß des Filesharings nicht mehr anzunehmen ist, wenn die relevante Verwertungsphase des Titels vorüber ist. Der Senat ließ offen, ob auch bei Hörbüchern die grundsätzliche Frist 6 Monate beträgt, da diese vorliegend zwischen dem Erscheinen 2008 und dem Verstoß 2011 in jedem Fall abgeschlossen war. Eine andere Bewertung wegen einer besonders wertvollen oder umfangreichen Datei sei nicht vorzunehmen, dass Hörbuch entspreche mit 22 CDs zu einem Preis von ca. 40,00 EUR dem auch bei Computerspielen Üblichen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2011, Az. 17 O 73/11
    Art. 6, 9 GMV; §§ 4, 14 Abs. 1, Abs. 5, 15 Abs. 1 und 5 MarkenG; 683, 670 BGB

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches für seine Kunden Domains „parkt“ und darüber Werbeeinnahmen generiert, für Markenverletzungen haftet, wenn es darüber Kenntnis erhalten hat. Vorliegend war das Unternehmen per E-Mail über eine Markenrechtsverletzung informiert worden. Die Domain wurde jedoch nicht gelöscht, sondern das Unternehmen forderte Beweise für die Markeninhaberschaft der Klägerin an. Darauf habe die Beklagte allerdings nach Auffassung des Gerichts keinen Anspruch gehabt. Es sei leicht nachvollziehbar, wer Inhaber einer Marke ist und diese Rechercheleistung sei der Beklagten nach Meldung der Verletzung auch zumutbar gewesen. Da jedoch keine weitere Reaktion erfolgte, sei die nachfolgende Abmahnung erforderlich gewesen und die Beklagte habe die Kosten zu tragen. Zum Volltext der Entscheidung:

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