Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Nürnberg: Regionale Begrenzung eines Discounter-Angebots muss für den Verbraucher erkennbar seinveröffentlicht am 4. Dezember 2014
OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 23.07.2014, Az. 3 U 1155/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 UWGDas OLG Nürnberg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale in einem Hinweisbeschluss bestätigt, dass die Werbung für ein in der Verkaufsfiliale eines Discounters nicht vorrätiges Angebot wettbewerbswidrig ist. Der Hinweis im Werbeprospekt „Gültig in KW 15/ BWuOsWeSB“ lasse zudem nicht erkennen, dass das Angebot lokal begrenzt, nämlich auf die Region Bad Wünnenberg, sein solle. Die Abkürzung „BWuOsWeSB“ sei für den Verbraucher nicht als örtliche Beschränkung verständlich. Daher sei das Nichtvorhandensein der Angebotsware in einer Filiale der Nachbarregion als Wettbewerbsverstoß anzusehen.
- OLG Koblenz: Keine Markenverletzung bei regional bedingter beschreibender Nutzung der Marke / „Stubbi“veröffentlicht am 20. Februar 2013
OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2012, Az. 6 W 615/12
§ 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 oder 2, Abs. 5 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass keine Verletzung einer Marke vorliegt, wenn ein gleichlautender Begriff in einer bestimmten Region eine lediglich beschreibende Funktion hat. Vorliegend hatte sich eine Brauerei den Begriff „STUBBI“ schützen lassen. Die Werbung einer Koblenzer Brauerei mit dem Slogan „Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche“ konnte sie jedoch nicht untersagen lassen, da der durchschnittliche Verbraucher in der Region Koblenz den Begriff Stubbi als umgangssprachliche Bezeichnung für eine bestimmte charakteristische Flaschenform für Biergetränke kenne. Deshalb handele es sich um eine nach dem Markengesetz erlaubte beschreibende Nutzung. Dies treffe allerdings nur regional auf den Großraum Koblenz, wo dieser Begriff verbreitet sei, zu. Zum Volltext der Entscheidung: