Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Rheinland-Pfalz: „Rezeptprämien“ von Apotheken in Form eines Gutscheins sind unzulässigveröffentlicht am 18. Oktober 2012
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2012, Az. LBG-H A 10353/12
AMGDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Gewährung von „Rezeptprämien“ (für die Einlösung eines Rezepts bekommt der Kunde pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen Einkaufsgutschein im Wert von 1 Euro geschenkt) durch Apotheken eine Berufspflichtverletzung darstellt. Zwar sei der Verstoß wettbewerbsrechtlich als geringfügig zu betrachten (s. Urteil des BGH, hier und des OLG Thüringen, hier), berufsrechtlich müsse jedoch der Schutz vor einem ruinösen Preiswettbewerb gewährleistet werden. Würden die Preisbindungsvorschriften in einer Vielzahl von Fällen nicht mehr eingehalten, könne dies nicht mehr gewährleistet werden, so dass sich zwar der Einzelfall als geringfügig darstelle, die Gesamtbetrachtung eine berufsgerichtliche Maßnahme jedoch rechtfertige.
- OLG Thüringen: Apotheken-Bonuspunkte von 1,00 Euro pro Medikament können auch bei einem Rezept für drei Medikamente für jede Position gewährt werdenveröffentlicht am 15. Mai 2012
OLG Thüringen, Urteil vom 04.04.2012, Az. 2 U 864/11
§ 8 Abs. 1 AMG; § 3 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-5 HWGDas OLG Thüringen hat entschieden, dass es zulässig ist und die Spürbarkeitsschwelle nicht überschreitet, wenn ein Apotheker auf ein Rezept, welches 3 Medikamente umfasst, Bonuspunkte im Wert von insgesamt 3 Euro vergibt (1 Euro pro Medikament). Die Gewährung von einem Euro Rabatt auf ein Medikament ist als geringwertige Kleinigkeit grundsätzlich zulässig. Es könne daher keinen Unterschied machen, ob drei Rezepte mit jeweils einem Medikament oder ein Rezept mit drei Medikamenten eingelöst werde. Zitat:
- OLG Stuttgart: Skonto eines Apothekers auf Privatrezepte und Rezeptgebühren unzulässigveröffentlicht am 14. September 2011
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2011, Az. 2 U 21/11
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 HWG; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Stuttgart hat auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es einem Apotheker nicht erlaubt ist, 3 % Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren zu gewähren. Die Gewährung eines Skonto sei nach Auffassung des Gerichts ein Barrabatt, welcher jedoch bei rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln sowie der Rezeptgebühr ausgeschlossen sei. Zu dieser Schlussfolgerung gelangte das Gericht im „erst recht“-Wege: Wenn bereits die Gewährung von Bonuspunkten die Arzneimittelpreisverordnung verletzte (vgl. BGH), müsse dies bei einer unmittelbaren Reduzierung des zu zahlenden Preises erst recht gelten. Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen, da die Zulässigkeit von Barrabatten noch nicht höchstrichterlich geklärt sei.
- OVG Niedersachsen: Werbegaben von Apotheken nur in sehr beschränktem Rahmen zulässig / Rabatt von 1,50 EUR unzulässigveröffentlicht am 27. Juli 2011
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2011, Az. 13 ME 94/11
§§ 69 Abs. 1 S. 1, 78 AMG; 7 HWG; 3, 4 Nr. 1 UWGDas OVG Niedersachsen hat entschieden, dass Werbegaben und Bonusmodelle von Apotheken, insbesondere Versandapotheken, nur sehr eingeschränkt zulässig sind. Gutscheine in Höhe von 1,50 EUR bzw. 3,00 EUR pro Arzneimittel/Rezept für die nächste Bestellung aus dem nicht preisgebundenen Sortiment seien beispielsweise zu untersagen. Diese Gutscheine kämen nicht erlaubten Barrabatten sehr nahe und hätten einen verhältnismäßig hohen Wert, so dass eine Untersagung angezeigt war. Das Modell einer Apotheke, „Taler“ ohne einen aufgedruckten Wert auszugeben, die insbesondere für spätere Prämien angesammelt werden konnten, sei hingegen zulässig. Laut BGH könnten „geringwertige Kleinigkeiten“ gewährt werden, so dass bei den „Talern“, deren Wert bei etwa 50 Cent liege, die Eingriffsschwelle für die Aufsichtsbehörde nicht überschritten sei.