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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2012, Az. LBG-H A 10353/12
    AMG

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Gewährung von „Rezeptprämien“ (für die Einlösung eines Rezepts bekommt der Kunde pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen Einkaufsgutschein im Wert von 1 Euro geschenkt) durch Apotheken eine Berufspflichtverletzung darstellt. Zwar sei der Verstoß wettbewerbsrechtlich als geringfügig zu betrachten (s. Urteil des BGH, hier und des OLG Thüringen, hier), berufsrechtlich müsse jedoch der Schutz vor einem ruinösen Preiswettbewerb gewährleistet werden. Würden die Preisbindungsvorschriften in einer Vielzahl von Fällen nicht mehr eingehalten, könne dies nicht mehr gewährleistet werden, so dass sich zwar der Einzelfall als geringfügig darstelle, die Gesamtbetrachtung eine berufsgerichtliche Maßnahme jedoch rechtfertige.

  • veröffentlicht am 15. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Thüringen, Urteil vom 04.04.2012, Az. 2 U 864/11
    § 8 Abs. 1 AMG; § 3 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-5 HWG

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass es zulässig ist und die Spürbarkeitsschwelle nicht überschreitet, wenn ein Apotheker auf ein Rezept, welches 3 Medikamente umfasst, Bonuspunkte im Wert von insgesamt 3 Euro vergibt (1 Euro pro Medikament). Die Gewährung von einem Euro Rabatt auf ein Medikament ist als geringwertige Kleinigkeit grundsätzlich zulässig. Es könne daher keinen Unterschied machen, ob drei Rezepte mit jeweils einem Medikament oder ein Rezept mit drei Medikamenten eingelöst werde. Zitat:

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  • veröffentlicht am 14. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2011, Az. 2 U 21/11
    § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 HWG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Stuttgart hat auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es einem Apotheker nicht erlaubt ist, 3 % Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren zu gewähren. Die Gewährung eines Skonto sei nach Auffassung des Gerichts ein Barrabatt, welcher jedoch bei rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln sowie der Rezeptgebühr ausgeschlossen sei. Zu dieser Schlussfolgerung gelangte das Gericht im „erst recht“-Wege: Wenn bereits die Gewährung von Bonuspunkten die Arzneimittelpreisverordnung verletzte (vgl. BGH), müsse dies bei einer unmittelbaren Reduzierung des zu zahlenden Preises erst recht gelten. Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen, da die Zulässigkeit von Barrabatten noch nicht höchstrichterlich geklärt sei.

  • veröffentlicht am 27. Juli 2011

    OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2011, Az. 13 ME 94/11
    §§ 69 Abs. 1 S. 1, 78 AMG; 7 HWG; 3, 4 Nr. 1 UWG

    Das OVG Niedersachsen hat entschieden, dass Werbegaben und Bonusmodelle von Apotheken, insbesondere Versandapotheken, nur sehr eingeschränkt zulässig sind. Gutscheine in Höhe von 1,50 EUR bzw. 3,00 EUR pro Arzneimittel/Rezept für die nächste Bestellung aus dem nicht preisgebundenen Sortiment seien beispielsweise zu untersagen. Diese Gutscheine kämen nicht erlaubten Barrabatten sehr nahe und hätten einen verhältnismäßig hohen Wert, so dass eine Untersagung angezeigt war. Das Modell einer Apotheke, „Taler“ ohne einen aufgedruckten Wert auszugeben, die insbesondere für spätere Prämien angesammelt werden konnten, sei hingegen zulässig. Laut BGH könnten „geringwertige Kleinigkeiten“ gewährt werden, so dass bei den „Talern“, deren Wert bei etwa 50 Cent liege, die Eingriffsschwelle für die Aufsichtsbehörde nicht überschritten sei.

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