Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Frankfurt a.M.: Darf ein als 3D-Marke geschützter VW-Bus ungefragt auf einem Kalender abgebildet werden?veröffentlicht am 9. März 2010
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.01.2010, Az. 3-11 O 161/09
§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 5 MarkenGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Unternehmen ohne Authorisierung der Volkswagen AG keine Kalender in den Verkehr bringen (lassen) darf, auf der ein VW-Bus abgebildet ist, da der VW-Bus als Marke auch für Druckerzeugnisse geschützt ist. Die Antragsgegnerin, so die Kammer, habe durch den nicht autorisierten Vertrieb des Kalenders »[…] 2010« ein mit der im Eilantrag aufgeführten Marke „VW-Bus“ identisches Zeichen für Kalender und damit für Waren benutzt, die mit denjenigen identisch seien, für die die Marke Schutz genieße. Damit liege der Fall einer Markenverletzung bei Doppelidentität gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vor. (mehr …)