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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Juni 2015

    OLG Köln, Urteil vom 05.12.2014, Az. 6 U 100/14
    § 15 Abs. 3 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Nutzung des Werbeslogans „ichbindannmalweg.de“ eines Reiseunternehmens die Titelschutzrechte an dem Sachbuch „Ich bin dann mal weg“ verletzt. Auf Grund der hohen Bekanntheit des Bestsellers stelle sich die Nutzung durch das Reiseunternehmen als Rufausbeutung dar. Zwar handele es sich bei der verwendeten Wortfolge um eine allgemein gültige Redewendung, welche jedoch für das Buch eine hohe Unterscheidungskraft erlangt habe und deren Nutzung seitens der Antragsgegnerin daher zu unterlassen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Juni 2015

    BPatG, Beschluss vom 17.03.2015, Az. 27 W (pat) 110/12
    § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG, § 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „Super Bayern“ mit blau-weiß-rotem Logo und Fußball in der Mitte zu löschen ist. Die Marke nutze die Wertschätzung der bekannten Wort-/Bildmarke „FC Bayern München“ in unlauterer Weise aus, um von deren Ansehen zu profitieren. Durch Form- und Farbgebung des Logos sei eine bewusste Annäherung an die ältere Marke erfolgt, um diesen Effekt herbeizuführen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. März 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2014, Az. I-15 U 49/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 a) oder b) UWG; 3 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Werbe- bzw. Marktauftritt grundsätzlich wettbewerbliche Eigenart aufweisen und damit schutzfähig sein kann. Eine Nachahmung sei jedoch nicht per se unlauter, sondern es müssten weitere Umstände hinzutreten, die eine Unlauterkeit begründeten. Vorliegend stritten die Parteien um die angeblich unlautere Nachahmung eines Werbeauftritts für Champagner/Sekt. Das Gericht bejahte zwar die Nachahmung, erkannte jedoch keine unlautere Übernahme. Die Voraussetzungen hierfür (z.B. Herkunftstäuschung oder Rufausnutzung) seien nicht gegeben. Die Klägerin scheiterte zuvor bereits mit einem ähnlichen Anspruch wegen unlauterer Nachahmung der Flaschengestaltung (s. Urteil des LG Düsseldorf, hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Februar 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 101/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG, § 8 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für die Annahme einer unlauteren systematischen Nachahmung von Waren (hier: Wasserpfeifen aus Glas, sog. Bongs) nicht ausreichend ist, wenn zwar verschiedene kombinierbare Gestaltungselemente übernommen werden, jedoch ein die Eigenart wesentlich bestimmendes Logo weggelassen wird. Vorliegend sei daher weder von einer Rufausbeutung noch einer Herkunftstäuschung auszugehen, da es an einer systematischen Nachahmung oder Behinderung fehle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. April 2014

    LG Köln, Urteil vom 12.12.2013, Az. 14 O 613/12
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 UrhG, § 15 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG, § 19 a UrhG, § 23 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Urheberrechtsschutz für wiederkehrende Motive eines Fotografen (hier: rote Couch in ungewöhnlichen Umgebungen) nicht automatisch gegeben ist, denn in der Auswahl eines Gegenstandes liege noch keine schutzfähige Schöpfung. Für die Frage, ob Motive einer Werbekampagne, in welcher eine blaue Couch in ungewöhnlichen Situationen dargestellt werde, Urheberrechte verletze, müssten die einzelnen Bildmotive geprüft und miteinander verglichen werden. Daher sei der vorliegenden Klage nur teilweiser Erfolg beschieden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 20.12.2013, Az. 6 U 85/13
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Übernahme von Gestaltungsmerkmalen einer Schokoriegel-Verpackung eine unlautere Nachahmung darstellen kann. Vorliegend hatte die Beklagte zwei Schokoriegel auf einer Süßwarenmesse präsentiert, die in Gestaltung und Verpackung den bekannten Riegeln „Bounty“ und „Snickers“ ähnlich waren. Das Gericht prüfte hinsichtlich beider Beanstandungen die Erscheinungsbilder und Gestaltungsmerkmale und kam zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich des „Bounty“-Riegels keine unlautere Nachahmung vorliege, da ausreichende Abweichungen vorhanden seien. Hinsichtlich der „Snickers“-Nachahmung bejahte das Gericht jedoch einen Verstoß. Auf Grund der wirtschaftlichen Bedeutung der Klageprodukte wurde der Streitwert auf 1 Million Euro festgelegt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Februar 2014

    LG Dortmund, Urteil vom 17.01.2014, Az. 3 O 204/13 § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9a UWG, § 4 Nr. 9b UWG

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass der Vertrieb einer Handtasche keine unlautere Leistungsübernahme eines bereits vorhandenen Produkts darstellt, wenn zwar die Grundform und die Funktionsweise (faltbar) ähnlich sind, aber in den Einzelmerkmalen erhebliche Unterschiede bestehen. Die Tasche der Klägerin erwecke einen eleganten Eindruck, während die der Beklagten eher sportiv-flexibel wirke. Da eine Nachahmung schon nicht vorliege, könne eine Herkunftstäuschung ebenfalls ausgeschlossen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Januar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 16.08.2013, Az. 6 U 13/13
    § 4 Nr. 9 lit.b UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb einer Waffelschnitte unter dem Namen „Knuss“, deren Aufmachung dem seit langen bekannten Produkt „Knoppers“ auffallend ähnelt, wegen einer unlauteren Rufausbeutung des bekannten Produkts zu untersagen ist. Die angegriffene Aufmachung der Antragsgegnerin lehne sich an die Gesamtanmutung der „Knoppers“-Produktverpackung in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgehe und deshalb beim Verbraucher zu der unzutreffenden Vermutung einer Verbindung der Unternehmen führe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.10.2013, Az. 6 W 82/12
    Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EGV 2868/95;
    Art. 98 Abs. 1 GMV, Art. 9 Abs. 1 lit. c GMV; § 937 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die ungenehmigte Wiedergabe einer bekannten Marke (hier: Form einer Fahrzeugkarosserie) auf einem Aufkleber eine unzulässige Rufausbeutung dieser Marke ist. Der streitgegenständliche Aufkleber sei so gestaltet, dass die Darstellung des Fahrzeugs den einzigen Inhalt der Dekoration ausmache und daher das bekannte Fahrzeugmodell den einzigen Grund für den Erwerb eines solchen Aufklebers darstelle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Oktober 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 26.07.2013, Az. 6 U 28/13
    § 4 Nr. 9 b) UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Nachahmung einer Süßwaren-Verpackung nicht zwangsläufig eine unlautere Rufausnutzung darstellt. Stellt die jüngere Verpackung nur eine geringfügige Annährung an die vorher bestehende dar, genüge dies nicht für die Annahme der Unlauterkeit. Vorliegend sei dieselbe Grundidee auf sehr unterschiedliche Art und Weise umgesetzt worden. Zudem sei auf beiden Verpackungen eine deutliche Herstellerkennzeichung vorhanden, so dass auch eine Herkunftstäuschung nicht in Betracht komme. Zum Volltext der Entscheidung:

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