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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach einem Bericht des von Google unterhaltenen European Public Policy Blogs hat das Tochterunternehmen YouTube einen weiteren Urheberrechtsprozess gegen die öffentliche Zugänglichmachung fremden Filmmaterials durch Dritte (Nutzer) gewonnen. Geklagt hatte der spanische Sender Telecinco, welcher Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat. Das Gericht wies auf die Möglichkeiten von Urhebern und urheberrechtlich Berechtigten hin, über die von YouTube eingerichteten Möglichkeiten urheberrechtswidrig hochgeladene Inhalte löschen zu lassen. Es sei – im Rahmen einer Störerhaftung – nicht Aufgabe YouTubes, das umfangreich hochgeladene Bildmaterial auf Urheberrechtsverstöße zu sichten. Vielmehr habe YouTube erst auf geeigneten rechtlichen Hinweis zu reagieren („notice and take down“).

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