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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 20.12.2011, Az. I-4 U 152/11
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass keine verschleierte Werbung in einem redaktionellen Text einer Zeitschrift vorliegt, wenn ganz offen auf die Mitwirkung eines bestimmten Unternehmens an dem Beitrag hingewiesen wird. Vorliegend sei die Mitwirkung des Antragsgegners zu Anfang des Beitrags in einem durch Fettschrift hervorgehobenen Vorspann so besonders herausgestellt worden, dass sie nicht habe überlesen werden können. Außerdem werde der Antragsgegner am Ende sogar bildlich dargestellt. Das geschäftliche Interesse des Antragsgegners werde im Rahmen des Artikels und seiner Vorstellung als Informant gerade nicht verborgen, sondern durch seine Zuordnung zu einem Herstellerbetrieb der vorgestellten Produkte deutlich gemacht. Eine Verschleierung setze jedoch voraus, dass ein redaktioneller Text mit Werbung für ein bestimmtes Unternehmen vermischt werde, ohne dass dies für den Leser des Textes erkennbar werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Januar 2012

    LG Hamburg, Beschluss vom 03.01.2012, Az. 312 O 715/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Hamburg hat im Wege einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass Schleichwerbung in Blogs, vorliegend durch einen positiven Kommentar, als wettbewerbswidriger Verstoß zu unterlassen ist. Im vorliegenden Fall konnte die IP-Adresse des Kommentators zu einer bekannten Rechtschutzversicherung zurückverfolgt werden, die ihre eigene Qualität anpreisen ließ. Der Beschluss überrascht insoweit, als dass die gerichtliche Verwendung von IP-Adressen deren rechtmäßige Gewinnung, und damit die vorherige Einwilligung des betreffenden Nutzers/Anschlussinhabers voraussetzt, dies vorliegend aber wohl nicht gewährleistet war. In der Folge hätte die Täterschaft des Schleichwerbers im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eigentlich nicht glaubhaft gemacht werden können (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, Az. 4 U 86/07, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juli 2011

    OLG Naumburg, Urteil vom 23.04.2010, Az. 10 U 31/09
    §§
    3; 4 Nr. 3; 5 Abs. 1 S.2 Nr. 1 UWG; Art. 5 Abs. 1 S.2 GG

    Das OLG Naumburg hat entschieden, dass ein Anzeigenblatt nicht den gleichen rechtlichen Bedingungen hinsichtlich verbotener Schleichwerbung unterliegen muss wie etwa eine Tageszeitung. Es sei darauf hinzuweisen, so der Senat, „dass an Anzeigenblätter der vorliegenden Art – wie sie beide Prozessparteien vertreiben – auch durch den unbefangenen Leser nicht die gleichen Erwartungen gestellt werden wie etwa an eine reguläre Tageszeitung. Denn der Leser eines Anzeigenblatts weiß oder muss aufgrund der kostenlosen Verteilung doch zumindest davon ausgehen, dass diese Publikationen tatsächlich und aus wirtschaftlicher Sicht in erster Linie Werbezwecken dienen. Deshalb gilt das grundsätzliche Verbot der redaktionellen Werbung zwar grundsätzlich für alle Arten von Zeitschriften und sonstigen veröffentlichten Beiträgen. Bei Anzeigenblättern ist aber in besonderer Weise stets nachzufragen, ob und inwieweit sich die Irreführungsgefahr, der das Verbot redaktioneller Werbung entgegenwirken soll, tatsächlich verwirklicht (hierzu Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rdnr. 3.24 f. m.w.N.).“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juni 2011

    EuGH, Urteil vom 09.06.2011, Az. C?52/10
    Art. 1 lit d. 89/552 EU-RL

    Der EuGH hat entschieden, dass eine beabsichtigte Schleichwerbung auch dann vorliegen kann, wenn für die fragliche Werbung kein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung gezahlt worden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 23.07.2010, Az. 19 U 3/10
    § 631 Abs. 1 BGB

    Das OLG Köln hat inzident entschieden, dass Schleichwerbung in verschiedenen Blogs nicht rechtswidrig ist. Der Senat verhandelte einen Fall, in welchem ein Dienstleister mit der Schleichwerbung für den Kläger beauftragt worden war und sich der Kläger später geweigert hatte die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Interessant ist die Rechtsansicht des Gerichts, dass nur die „professionelle Blendung“ der Leser der jeweiligen Blogs als Werkleistung vergütungsfähig ist. Zitat: „Die von der Klägerin bis zum 09.07.2007 erbrachten Leistungen entsprachen nicht dem vertraglich geschuldeten Werk, da die Klägerin die Postings vertragswidrig unter Rückgriff auf neu eingerichtete Nutzerkonten platziert hat. Die Auslegung des Vertrags vom 02.03.2007 ergibt, dass die Klägerin zur Durchführung des vertraglich geschuldeten Foren- und Blogmarketings historische Accounts zu verwenden hatte. Ausweislich der Beschreibung des diesbezüglichen Leistungsumfangs hatte die Klägerin durch das Benutzen von Icons und typischen Abkürzungen auf die unauffällige Integration im Forum zu achten. Bereits durch diese Formulierung ist die übereinstimmende Vorstellung der Parteien erkennbar geworden, dass die Klägerin die Vornahme gezielter Werbemaßnahmen möglichst verschleiern sollte.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Mai 2010

    VG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2010, Az. 27 K 4657/08
    §§ 2 Abs. 2, 7 Abs. 6 RStV; 118 Abs. 1 LMG NRW

    Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Erwähnung eines bestimmten Produkts in einem Fernsehbericht (hier: Spinat einer bestimmten Marke in einem TV-Bericht „Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat“) nicht zwangsläufig eine unzulässige Schleichwerbung darstellt. Um Schleichwerbung im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages handele es sich dann, wenn die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Marken u.a. absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen wird. Von einer Absicht sei insbesondere dann auszugehen, wenn die Darstellung gegen Entgelt oder eine andere Gegenleistung erfolge. In dem streitigen Fernsehbericht wurden verschiedene Beiträge zum Thema Lebensmittel und Lebensmittelproduktion gezeigt, u.a. widmete sich ein Bericht der Produktion von Tiefkühlspinat. Im Rahmen dessen wurde der Namen des Herstellers mehrfach erwähnt und das Logo der Spinatmarke wurde gezeigt. Nach Ansicht der Klägerin sei dies keine allgemeine und anbieterneutrale Darstellung der Produktion gewesen, sondern eine Anpreisung des Produkts. Dieser Sichtweise stimmte das Gericht nicht zu.

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