Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Wenn das DPMA bei der Ablehnung eines Widerspruchs ein falsches Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu Grunde legtveröffentlicht am 28. Mai 2015
BPatG, Beschluss vom 29.04.2015, Az. 29 W (pat) 512/15
§ 70 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Beschwerdegebühr gegen die Ablehnung eines Widerspruchs gegen eine Markeneintragung zurück zu zahlen ist, wenn das DPMA das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer falschen Marke (Parallelmarke) zu Grunde legt und damit einen „schwerwiegenden Verfahrensfehler“ begeht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)