IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Mai 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.04.2015, Az. 24 U 82/14
    § 28b BDSG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das unberechtigt schlechte Scoring einer Ratingagentur einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Der Senat wählte drastische Worte: „Die von der Beklagten abgegebene äußerst negative Bewertung der Kreditwürdigkeit der Klägerin ist ohne jegliche sachliche Basis. Das gesamte Vorgehen der Beklagten bei der Abgabe ihrer verschiedenen Bewertungen ist von einer verantwortungslosen Oberflächlichkeit geprägt, die das absolute Recht der Klägerin, keine rechtswidrigen Eingriffe in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erleiden zu müssen, schwerwiegend verletzt.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 01.11.2011, Az. 6 O 479/10
    § 34 Abs. 4 BDSG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass eine Auskunftei einem Betroffenen bei einer Anfrage zu den zu seiner Person gespeicherten Daten auch die Wahrscheinlichkeitswerte mitteilen muss, welche für die sog. „Scoreberechnung“ seiner Bonität relevant sind und wie diese zustande kommen. Die Auskunftei könne sich insoweit nicht auf ein Geschäftsgeheimnis berufen, da diese in § 34 Abs. 4 BDSG nicht berücksichtigt seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. April 2010

    Seit dem heutigen 01.04.2010 gilt ein teilweise überarbeitetes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Für Verbraucher interessant sind die Vorgaben zum Scoring-Verfahren, welches anhand verschiedenster, teilweise rational kaum nachvollziehbarer Parameter bestimmt, wie kreditwürdig eine bestimmte Person ist. Unternehmen wie die SCHUFA ermitteln solche Scoring-Werte, um diese sodann kostenpflichtig etwa an Mobilfunkanbieter, Onlinehändler oder Autovermietungen, aber auch Banken und Sparkassen zu verkaufen, um die Wahrscheinlichkeit des Zahlungsausfalls einschätzen zu können. Verbraucher erhalten detaillierte Auskunftsrechte; der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat entsprechende Vordrucke für Anfragen bei den Unternehmen SCHUFA, accumio, arvato, Bürgel, CEG und Deltavista zum Download bereitgestellt.
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  • veröffentlicht am 6. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammViele Onlinehändler lassen greifbare Möglichkeiten ungenutzt, betrügerische Kunden im Vorfeld einer Bestellung zu identifizieren und auszusondern. In den USA soll es schon seit Jahren einschlägige Listen „leicht abgreifbarer“ Webshops geben. Statt kostenträchtigen Bonitätsanfragen kann sich der Onlinehändler vielfach durch einen Rückgriff auf sog. Scoringwerte schützen. Dabei nutzt der Händler Daten und Informationen, die in seinem System hinterlegt sind oder kauft diese wahlweise ein. Die Methodik des Scorings besteht darin, alle vorhandenen Bestellinformationen nach Zahler und Schlecht- oder Nichtzahler auszuwerten und je nach Risiko Punkte zu verteilen. Diese Bewertung fließt dann bei Neubestellungen in die Entscheidung, einen Vertrag abschließen zu wollen oder nicht, ein. Genauere Informationen finden sich in dem kostenlosen Whitepaper „ScoreCards – Kostenlose Bonitätsprüfungen mit eigenen Daten: Eigene Daten geschickt nutzen, um das Ausfallrisiko zu minimieren“ von Shopanbieter.de (JavaScript-Link: Shopanbieter).

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Entwurf) ist eine Überarbeitung des geltenden Datenschutzrechtes geplant. Zu der Notwendigkeit, die gesetzliche Grundlage zu verändern, führt die Regierung einleitend aus: „Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner derzeitigen Fassung trägt der gestiegenen und weiter steigenden Bedeutung von Auskunfteien in einer immer anonymer werdenden Geschäftswelt und ihrer Nutzung durch immer weitere Branchen nicht mehr ausreichend Rechnung. Problematisch ist insbesondere, dass aufgrund bestehender intransparenter Verfahrensweisen der Auskunfteien Betroffene häufig die sie betreffenden Entscheidungen ihrer (potentiellen) Geschäftspartner, der Auskunfteikunden, nicht oder nur schwer nachvollziehen können. Dies gilt insbesondere beim Einsatz sog. Scoringverfahren (mathematisch-statistische Verfahren zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit, mit der eine bestimmte Person ein bestimmtes Verhalten zeigen wird), die vor allem zur Bewertung der Kreditwürdigkeit (Zahlungsfähigkeit und -willigkeit) der Betroffenen verwendet werden. Zudem ist hinsichtlich bestimmter Datenverarbeitungen durch Auskunfteien in der Praxis eine gewisse Rechtsunsicherheit zu erkennen. Aufgrund der mitunter sehr weiten Auslegungs- und Bewertungsspielräume der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen wird die Zulässigkeit bestimmter Datenverarbeitungen, mitunter auch von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder, unterschiedlich beurteilt. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Transparenz der Verfahren zu verbessern und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit und damit bessere Planungsmöglichkeiten für die Unternehmen zu schaffen.“ (mehr …)

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