IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 20.01.2011, Az. I ZR 78/08
    § 32 Abs. 1 Satz 2 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass bei einer unzureichenden Vergütungsvereinbarung für die Übersetzung eines Buchtitels ein Anspruch auf Anpassung des Vertrages besteht. Dabei könne der Übersetzer ein zusätzliches Honorar in Höhe von 0,8% des Nettoladenverkaufspreises bei Hardcover- und Trade-Paperback-Ausgaben und in Höhe von 0,4% des Nettoladenverkaufspreises bei Taschenbuchausgaben beanspruchen, jeweils soweit die Anzahl der verkauften, bezahlten und nicht remittierten Exemplare 5.000 Exemplare übersteige. Die Höhe dieser Beteiligung hatte der BGH bereits zuvor in einem Urteil zur Übersetzervergütung festgelegt (s. hier). Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I